Ladenöffnung Neue Regelung in NRW

Mehr verkaufsoffene Sonntage und weniger Bürokratie bringt ein Gesetzespaket in Nordrhein-Westfalen. Unter anderem wird die Zahl der maximal erlaubten verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage, an denen die Geschäfte ab 13 Uhr bis zu fünf Stunden lang öffnen dürfen, auf acht pro Jahr verdoppelt. Innerhalb einer Gemeinde dürfen künftig 16 statt bislang elf Sonn- und Feiertage freigegeben werden. Samstags darf rund um die Uhr geöffnet werden.

Mittwoch, 21. März 2018 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Dies schaffe Rechtssicherheit, nachdem es allein in den vergangenen beiden Jahren 70 gerichtliche Untersagungen gegeben habe, meinte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Kirchen und Gewerkschaften hatten vor drei Wochen gegen die Neuregelung demonstriert. Die Grünen rechnen mit neuen Klagen. Verdi kündigte bereits gerichtlichen Widerstand an. «Für uns bedeutet diese Gesetzesänderung einen Angriff auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Handel“, sagt die Verdi-Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt. Der Handelsverband NRW begrüßte dagegen die Reform und lobte die «höhere Rechtssicherheit», wie der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Peter Achten, sagte.