Nach Angaben der Wettbewerbszentrale ist eine Belastung des Verbrauchers mit Zusatzkosten für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Lastschrift-Verfahren künftig nicht erlaubt. Für die Bezahlung per Überweisung nach einem Kauf auf Rechnung sowie per Kreditkarte gilt das gleiche. Die Bad Homburger Institution setzt sich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ein.