Kaiser's Tengelmann Keine Ruhe

Die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann ist längst verkauft. Doch der Grundsatzstreit um das vom Bundeskartellamt verhängte Fusionsverbot geht weiter: Obwohl es gar nicht wirksam wurde, muss noch über eine Beschwerde dagegen entschieden werden.

Mittwoch, 23. August 2017 - Handel
LEBENSMITTEL PRAXIS
Artikelbild Keine Ruhe
Bildquelle: LP-Archiv

Knapp neun Monate nach dem Verkauf der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann an Edeka beschäftigt der spektakuläre Fall noch einmal die Justiz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt an diesem Mittwoch über eine Beschwerde von Edeka und Tengelmann gegen das vom Bundeskartellamt im April 2015 verhängte Fusionsverbot, das später durch eine Ministererlaubnis ausgehebelt wurde. Der nachträglichen juristischen Aufarbeitung des Fusionsstreits könnte durchaus grundsätzliche Bedeutung zukommen. Verliert das Bundeskartellamt, könnte dies Edeka nach Einschätzung von Kartellrechtsexperten künftige Übernahmen erleichtern. Und auch Schadenersatzforderungen von Edeka und Tengelmann gegen die öffentliche Hand wären dann wohl möglich.