Laut Gericht hätten die beiden Wirtschaftsprüfer Lothar A. und Klaus M. zwar formale Fehler bei der Prüfung der Schlecker-Bilanzen begangen, im Falle einer Verurteilung wäre ihre Schuld aber gering.
Die Prüfer erklärten sich bereit, neben 40.000 Euro an soziale Organisationen 5.000 Euro an den Staat zu zahlen. Ein Schuldeingeständnis sei dies jedoch nicht, so EY.
Im Bankrott-Verfahren um den Schlecker-Konzern waren neben dem ehemaligen Firmenchef Anton Schlecker und seiner Familie auch die beiden Wirtschaftsprüfer angeklagt. Gegen sie wurde kürzlich ein eigenes Verfahren eingeleitet.