Lidl Gericht entscheidet über Kündigung von Betriebsrat

Discounter Lidl hat im Streit um die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds vor dem Arbeitsgericht Augsburg eine Schlappe erlitten. Dieses sollte klären, ob das Unternehmen dem Mitarbeiter des Logistikzentrums in Graben (Landkreis Augsburg) kündigen darf, obwohl der Betriebsrat seine Zustimmung verweigerte.

Donnerstag, 13. April 2017 - Handel
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Der 41-Jährige soll den Vorwürfen von Lidl zufolge vergangenes Jahr einen Vorgesetzten sowie einen schwerbehinderten Kollegen beleidigt haben, berichtet die Augsburger Allgemeine. Das Betriebsratsgremium hatte den Vorwürfen widersprochen und die nötige Zustimmung für die Kündigung des Kollegen verweigert. Das Arbeitsgericht Augsburg wies die Kündigung mit der Begründung zurück, dass - unabhängig davon, ob es Beleidigungen gab oder nicht - erst eine Abmahnung hätte erfolgen müssen, bevor es zu einer Kündigung kommt, berichtet das Blatt. Lidl kann noch vor das Landesarbeitsgericht in München ziehen.