Der 41-Jährige soll den Vorwürfen von Lidl zufolge vergangenes Jahr einen Vorgesetzten sowie einen schwerbehinderten Kollegen beleidigt haben, berichtet die Augsburger Allgemeine. Das Betriebsratsgremium hatte den Vorwürfen widersprochen und die nötige Zustimmung für die Kündigung des Kollegen verweigert. Das Arbeitsgericht Augsburg wies die Kündigung mit der Begründung zurück, dass - unabhängig davon, ob es Beleidigungen gab oder nicht - erst eine Abmahnung hätte erfolgen müssen, bevor es zu einer Kündigung kommt, berichtet das Blatt. Lidl kann noch vor das Landesarbeitsgericht in München ziehen.