„Bedauerlicherweise können wir diese verpflichtende Registrierung in unseren Aldi-Filialen nicht anbieten“, erklärte das Unternehmen. Bis 14. April würden noch Karten verkauft, die Guthaben müssten bis 6.Juni aufgebraucht sein. Die belgische Regierung hatte in November als Anti-Terror-Maßnahme vorgegeben, bis Juni alle Nutzer von Guthabenkarten zu erfassen. Ziel ist, die anonyme Nutzung durch Kriminelle und Terroristen zu unterbinden. In Deutschland legt Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes fest, dass beim Erwerb einer Prepaid-Karte ein Personalausweis oder ein anderes zur Identifikation geeignetes Dokument vorgelegt werden muss. Die erhobenen Daten müssen vom Anbieter gespeichert werden. In Kraft tritt das Gesetz im kommenden Juli.