EU-Parlament stützt Tierschutzstandards

Der Lebensmitteleinzelhandel darf weiter höhere Tierschutzstandards von seinen Lieferanten fordern als gesetzlich vorgeschrieben. Das EU-Parlament geht aber weiter gegen die angebliche Marktmacht des Lebensmittelhandels vor.

Dienstag, 12. März 2019 - Eilmeldung
Reiner Mihr

Mit der Abstimmung vom Dienstag im Europäischen Parlament in Straßburg zu unfairen Handelspraktiken (UTP) werden die Geschäftsbeziehungen zwischen Landwirten und Lebensmittellieferanten gegenüber Supermärkten und Discountern auf eine neue Grundlage gestellt. Ziel des EU-Parlaments sind vor allem kleine Lieferanten. Die sollen zukünftig durch schriftliche verbindliche Verträge sowie durch das Verbot unfairer Geschäftspraktiken vor den großen Marktführern geschützt werden. Die Fraktion der Grünen konnte am Dienstag durchsetzen, dass der Einzelhandel weiterhin höhere Tierschutzstandards setzen kann, als gesetzlich vorgeschrieben. Leider seien Landwirte weiter nicht ausreichend davor geschützt, dass Waren unter dem Selbstkostenpreis verkauft werden. „Für eine faire Bezahlung und eine zukunftsfähige und nachhaltige Europäische Landwirtschaftspolitik brauchen wir ein Verbot extremer Dumpingpreise“, betonte der Koordinator für Agrarpolitik der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling. Und er geht noch weiter: "Die Handelsmacht von Supermarktketten gegenüber Lebensmittelproduzenten wie bäuerlichen Betrieben wird zukünftig begrenzt. Mit mehr Rechtsschutz für die Landwirte vor Knebelverträgen der Supermarktmonopolisten machen wir einen großen Schritt nach vorn“.

Auch die Fraktion der Liberalen Parteien (ALDE) begrüßte das abschließende Votum des EU-Parlaments: „Die heutige Abstimmung ebnet den Weg für einen besseren Schutz für kleine Lebensmittelproduzenten und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette. So würden in Zukunft verspätete Zahlungen für verderbliche Waren ebenso untersagt wie „last minute“ Abbestellungen des Handels“, sagt die finnische EU-Abgeordnete von Alde und Schattenberichterstatterin Elsi Katainen. Damit werde den europäischen Landwirten mehr Sicherheit und weniger Risiken im Geschäftsgebaren mit dem Lebensmitteleinzelhandel und Supermarktketten eingeräumt.

Die neuen beschlossenen Regeln zu Unfairen Handelspraktiken betreffen alle Discounter, Lebensmittelproduzenten, Genossenschaften und Lebensmittelhersteller mit einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro, erklärte die EU-Kommission nach der Abstimmung. „Die heutige Abstimmung ist entscheidend für faire Geschäftsbeziehungen zugunsten der Landwirte in der gesamten Lebensmittelversorgungskette“, unterstrich EU-Agrarkommissar Phil Hogan die Bedeutung der Abstimmung. Die von der EU-Kommission im April 2018 vorgelegte Richtlinienvorschlag sichere Minimumstandards im Geschäftsverkehr zwischen allen Beteiligten in der Lebensmittelkette.