Niederländer Verschärfen Werbekodex für Lebensmittel

Seit dem 1. Februar wurde in den Niederlanden der Werbekodex für Lebensmittel verschärft.

Montag, 04. Februar 2019 - Eilmeldung
Reiner Mihr

Der Werbekodex für Lebensmittel schreibt vor, dass Werbung strengen Anforderungen genügen muss. So ist die Verwendung lizenzierter Medienhelden wie beispielsweise den Minions seit Jahren in TV- und Print-Anzeigen sowie bei Sportveranstaltungen und in Schulen eingeschränkt. Die bisherige Ausnahme, bei der die Kinderhelden noch auf Verpackungs- und POS-Material abgebildet werden durften, wurde mit dieser Änderung stark beschränkt. Die Abbildung von Medienhelden auf Lebensmitteln, die für Kinder zwischen 0 und 7 Jahren attraktiv sind, ist nicht mehr zulässig. Lebensmittel deren Zielgruppe Kinder im Alter von 7 bis 13 Jahren sind, dürfen nur dann Medienhelden auf Verpackungs- und POS-Material zeigen, wenn die Produkte die Ernährungskriterien des Werbekodex für Lebensmittel erfüllen. Die Unternehmen haben 17 Monate Zeit, um diese Änderung umzusetzen.