Senkung der Mehrwertsteuer Weniger Steuer bedeutet nicht mehr Umsatz

Aldi, Edeka, Lidl, Rewe und ihre Töchter – alle haben sie bereits angekündigt, die geplante Senkung der Umsatzsteuer an ihre Kunden weiterzugeben. Welche Fallstricke warten und warum die Umstellung für ein halbes Jahr kaum Effekte haben könnte, erklären Experten.

Freitag, 12. Juni 2020 - Corona Update
Lebensmittel Praxis
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Die große Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel hat überrascht: Statt großzügiger Autoabwrackprämien wie in früheren Zeiten sollen alle Verbraucher in den Genuss von Staatshilfen kommen. Vom 1. Juli bis 31. Dezember wird die Umsatzsteuer, im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt, gesenkt. Der Konsum soll angekurbelt, die Konjunkturdelle aufgefangen werden. All das verspricht die geplante Senkung von 19 auf 16, beziehungsweise sieben auf fünf Prozent im zweiten Halbjahr 2020.

Die Rechnung der Bundesregierung hinter dem Konjunkturpaket erscheint auf den ersten Blick einfach: Der Einkauf wird billiger, es wird mehr gekauft. Für Marco Fuß, Steuerberater und Geschäftsführer des Zentrums für europäisches Umsatzsteuerrecht mit Sitz in Münster, erscheint es allerdings fraglich, ob die Rechnung so einfach aufgeht: „Es gilt abzuwarten, inwieweit die Umsatzsteuersenkung tatsächlich an den Verbraucher weitergegeben wird. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob eine steuerliche Ersparnis in dieser Größenordnung ausreicht, um die derzeit sehr gedämpfte Konsumlust wieder anzukurbeln.“ Auch wenn viele Branchenverbände den Schritt begrüßen, sieht Marco Fuß zudem auf die Industrie und insbesondere auf den Handel große administrative Herausforderungen zukommen, was Preisauszeichnungen und Kassensysteme betrifft.

Eine der größten Herausforderung für Industrie und Handel ist dabei die Kurzfristigkeit der Umstellung. Aktuell verbleiben gerade noch etwa drei Wochen bis zur Umstellung. „Dabei liegt derzeit weder eine konkrete Gesetzesvorlage, geschweige denn ein begleitendes Schreiben der Finanzverwaltung vor“, sagt uns Marco Fuß drei Tage nach der Erklärung der Bundesregierung. Es seien noch viele Einzelfragen zu klären. „Zur Einordnung: Das Schreiben des Finanzministeriums zur letzten Anhebung des Umsatzsteuersatzes im Jahr 2006 enthält immerhin 43 Randbemerkungen“, erinnert sich der Steuerberater.

Udo Stanislaus, Bundesvorsitzender des Deutschen Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA), sieht seine Mitgliedsfirmen gut gerüstet, aber jetzt auch gefordert. „Seit der Verkündung arbeiten wir bereits an der Umstellung. Bei solchen Kassensystemen, die online durch die Fachfirmen angepasst werden können, werden wir es in der kurzen Zeit sicherlich schaffen“, ist Stanislaus zuversichtlich. Anders sieht es bei Systemen aus, die vor Ort auf den neuen Stand gebracht werden müssen. „Hier sind drei Wochen sehr sportlich und eine 100-prozentige Umstellung nicht schaffbar“, gibt der DFKA-Vorsitzende zu bedenken. Jeder Händler sollte sich daher schnellstmöglich um die Kassenumstellung kümmern, meint Stanislaus.

Anbieter von Kassensystemen, IT-Betreuer, Berater für ERP-System und auch Steuerberater könnten also mehr als andere vom Konjunkturpaket profitieren. „In vielen Bereichen wird es eher zu einer zeitlichen Verschiebung kommen“, schätzt Marco Fuß, „so ist beispielsweise absehbar, dass nahezu kein Auto mehr im Juni an Privatkunden ausgeliefert werden wird. Die Kunden werden ihre bestellten Fahrzeuge lieber bis in den Juli beim Händler stehen lassen.“ Bei den Gütern des täglichen Bedarfs erwartet er maximal „Mitnahmeeffekte“. Wer aktuell eine größere Anschaffung oder eine umfangreiche Sanierung plant, werde sich darüber freuen, dass diese im zweiten Halbjahr ein paar Prozent günstiger wird. „Einen echten Einfluss auf Investitionsentscheidungen im privaten Bereich halte ich für unwahrscheinlich“, so der Diplom-Finanzwirt weiter.

Insbesondere im Bereich von Dauerleistungen wie Leasing, Miete, Stromlieferung, Zeitschriften-Abos sieht er die größten „Stolperfallen“. Hier müssen Daueraufträge oder Lastschrift-Mandate ebenso angepasst werden wie Dauerrechnungen, und dies alles innerhalb von sechs Monaten gleich zweimal. Auch in allen Bereichen, wo zwischen Bestellung und Lieferung teilweise mehrere Monate liegen, sieht Marco Fuß Schwierigkeiten auf die Unternehmen zu kommen, da teilweise bei der Bestellung nicht feststehen wird, welcher Umsatzsteuersatz bei der Lieferung zur Anwendung kommt. Letztendlich hofft er, dass die Finanzverwaltung mit einem entsprechenden Schreiben nachbessern wird. „Vor allem eine Nichtbeanstandungsregel für den B2B-Bereich wäre zu begrüßen“, sagt Marco Fuß. Ähnliches hat es bereits bei der Einführung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme zum 1. Januar gegeben. Bis zum 30. September sind die Finanzämter angewiesen, alte Systeme nicht zu beanstanden.

Auf Regalplatz.com gehen wir ins Detail: Warum ist der Zeitpunkt der Leistung so entscheidend? Was passiert mit der Vorsteuer vor und nach der Umstellung? Wie gehe ich mit Anzahlungen, Jahresrückvergütungen, Reklamationen und Mietverträgen um? Welche Umsatzsteuersätze gibt es in Deutschland? Und für welche Lebensmittel gilt überhaupt der Ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent?

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