Servicebeitrag Handelsgastronomie Wiedereröffnung: Welche Regeln gelten wo?

Bistro bis Sternerestaurant: Der Lebensmitteleinzelhandel hat in den vergangenen Jahren mit neuen Gastronomie-Konzepten das Einkaufserlebnis bereichert. Nun stellt sich die Frage: Lohnt sich die Wiedereröffnung unter strengen Auflagen?

Montag, 18. Mai 2020 - Corona Update
Bettina Röttig
Artikelbild Wiedereröffnung: Welche Regeln gelten wo?
Bildquelle: Stan B/Unsplash

Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen machen das Hochfahren der Gastronomie zu einer Herausforderung. Auch im Supermarkt. So dürfen Kunden aktuell über Facebook und Instagram dabei sein, wie mit dem Zollstock Abstände zwischen Tischen nachgemessen werden, Servicekräfte mit Mundschutz durch die über Wochen geschlossenen Gasträume tanzen (Schmidts Markt XL Bad Säckingen).

Es gilt, Leichtigkeit und gute Laune zu verbreiten, denn viele Verbraucher scheuen noch den Restaurantbesuch nach strengen Regeln. Die Maßnahmen sollen Gäste und Service-Kräfte schützen, bedeuten jedoch auch: Höhere Kosten für Personal und besondere Hygienemaßnahmen bei weniger Sitzplätzen.

Es muss genau abgewägt werden, ob es sich tatsächlich lohnt, wieder Gäste Platz nehmen zu lassen.

So sind die Rewe-Kaufleute Lutz und Peter Richrath skeptisch, man müsse „nicht unbedingt zu den ersten gehören, die neue Konzepte testen“, sagt Peter Richrath im Gespräch mit der Lebensmittel Praxis (lesen Sie hier mehr zum Thema). Vor dem Hintergrund zusätzlicher Kosten für Bedienung und Einlasskontrollen sei es fraglich, was überhaupt unternehmerisch tragbar sei und ob eine Wiederöffnung mit mehr Ärger als Nutzen verbunden sei. „Die Menschen lassen sich nicht gerne bevormunden“, weiß Richrath. Nicht nur dass man die Umsetzung der Vorgaben nur schwer kontrollieren könne, macht ihm Gedanken. Auch führe die extreme Beschneidung des Gesetzgebers zu einem nicht unerheblichen Verlust des Genusses, und der Freude, meint er. Der Genuss von Wein und Bier während des Essens oder nach der getanen Arbeit mache Gästen keinen Spaß, „wenn das Ordnungsamt theoretisch danebensteht, und mit Ordnungsverfügungen droht, und in dem Falle, wenn sich ein Gast nicht daranhält, auch gegen uns vollzogen wird“.

Derweil öffnet die SB-Warenhauskette Globus nach und nach die Gastronomie-Bereiche ihrer Märkte je nach Fahrplan der Bundesländer. Seit vergangener Woche sind die Marktrestaurants in Rheinland-Pfalz und Rostock wieder geöffnet, am 15. Mai folgten Sachen, Sachsen-Anhalt und Hessen; das Saarland ab dem 18. und Bayern ab dem 25. Mai.

Was gilt wo?

Nicht nur die Fristen für die Wiedereröffnung von Speiselokalen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, sondern auch die Voraussetzungen (detaillierte Informationen haben wir verlinkt):

  • Baden-Württemberg: Speiselokale dürfen vom 18. Mai an wieder öffnen; Daten zur Kontaktnachverfolgung von allen Gästen erforderlich; für Mitarbeiter ist Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.
  • Bayern: Außengastronomie und Biergärten sollen ab dem 18. Mai öffnen, Speiselokale ab dem 25. Mai; verpflichtend: Mindestabstand von 1,5 m sowie die Mund-Nase-Bedeckung; Buffets sind nicht wie in anderen Ländern per se verboten, Gäste am Buffet dürfen durch einen Mitarbeiter ähnlich wie im Thekenbereich des Handels bedient werden; Spontanbesuche möglich; von einem der Gäste müssen Kontaktdaten sowie die Uhrzeit des Besuchs erfasst werden.
  • Berlin: Seit 15. Mai dürfen Restaurants bis 22 Uhr öffnen; Walk-in-Gäste erlaubt, es wird empfohlen, die Kontaktdaten aller Gäste zu erfassen; das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Gästen in gastronomischen Einrichtungen ist nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Brandenburg: Restaurants ebenfalls seit Freitag 15. Mai wieder geöffnet. Zwei Haushalte dürfen NICHT direkt an einem Tisch sitzen, es sei denn, die Größe des Tisches erlaubt die Einhaltung des Abstandsgebots
  • Bremen: Das Speisen in Restaurants ist ab 18. Mai erlaubt. Verpflichtend: 2 Meter Abstand zwischen den Tischen, Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten.
  • Hamburg: Gaststätten sind seit 13. Mai wieder offen.
  • Hessen: Gastronomische Betriebe dürfen seit 15. Mai wieder öffnen, Bedingung: maximal eine Person je Grundfläche von 5 Quadratmetern, die Bedienung Mundschutz tragen, Kontaktdaten erforderlich.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Restaurants dürfen seit 9. Mai bis 21 Uhr öffnen. Maximal sechs Gäste pro Tisch sind erlaubt, Gästedaten müssen pro Gästegruppen von einer Person erhoben werden.
  • Niedersachsen: Gaststätten sind seit 11. Mai geöffnet, Reservierungspflicht, Reduzierung der Sitzplatzkapazitäten auf 50 Prozent; Tische müssen 2 Meter auseinander stehen.
  • Nordrhein-Westfalen: Wiedereröffnung seit 11. Mai erlaubt. An einem Tisch können Personen aus zwei Haushalten sitzen. Verpflichtend: Sitzplatzzuweisung und Erfassung der Kontaktdaten aller Gäste, Tische müssen 1,5 Meter auseinander stehen; Selbstbedienungsbuffets sind nur zulässig, wenn die Gäste sich vor jeder Nutzung an bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern die Hände desinfizieren und bei der Nutzung eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Rheinland-Pfalz: Gaststätten dürfen seit 13. Mai wieder öffnen; die Öffnungszeiten sind beschränkt (bis 22 Uhr); Sitze an Theken für Gäste tabu; Erfassen der Kontaktdaten aller Gäste ist Pflicht, ebenso das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Innen- und Außenbereich (darf nur am Tisch abgenommen werden).
  • Saarland: Restaurantbesuche sind ab dem 18. Mai möglich (bis 22 Uhr); Thekenbetrieb bleibt untersagt, Maskenpflicht besteht nicht am Tisch, jedoch in allen anderen Bereichen in Innen- sowie Außengastronomie.
  • Sachsen: Gäste dürfen sind seit 15. Mai wieder Platz nehmen. Voraussetzung: Mund-Nasen-Schutz für Servicekräfte; Speise- und Getränkekarten abwischbar; Salz- und Pfefferstreuer zum Einmalgebrauch; Barbetrieb untersagt.
  • Sachsen-Anhalt: Die Restaurants dürfen ab 22. Mai wieder öffnen – mit Sondergenehmigungen vom Kreis auch schon seit 18. Mai; maximal fünf Personen pro Tisch; Registrierungspflicht.
  • Schleswig-Holstein: Der Besuch von Restaurants ist seit 18. Mai erlaubt; Beschränkung auf maximal 50 Besucher pro Gastraum; Kontaktdaten aller Gäste werden bei Reservierung erfasst.
  • Thüringen: Restaurants dürfen seit 15. Mai öffnen.

Lesen Sie hier, welche Konzepte und Maßnahmen selbstständige Kaufleute und Handelsunternehmen ausgearbeitet und umgesetzt haben, um ihre Umsatzverluste zu minimieren und sich auf die Wiedereröffnung vorzubereiten.

Sie finden auch eine Checkliste des Grosshandelsverbands Foodservice e.V. zu detaillierten Maßnahmen.