Sicherheitsdienste Den Profis überlassen

In der Corona-Krise greift der Einzelhandel auf Sicherheitskräfte zurück. Für viele Geschäfte, für die Security noch nie ein Thema war, arbeiten jetzt erstmals mit Sicherheitsfirmen zusammen. Wir geben Tipps, wie Händler eine seriöse Sicherheits-Firma finden.

Dienstag, 21. April 2020 - Corona Update
Jens Hertling
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Bildquelle: BDSW

Wer die vielen Ordner vor Supermärkten, Drogeriefilialen oder Krankenhäusern sieht, könnte meinen, die Sicherheitswirtschaft gehört eher zu den Gewinnern der Krise. Mit 267.000 Beschäftigten machte sie vergangenes Jahr 9,3 Milliarden Euro Umsatz. Allerdings erwirtschaftet sie gerade mal vier Prozent der Umsätze im Einzelhandel – aber 50 Prozent im Objektschutz, elf Prozent an Flughäfen und sieben Prozent mit Geldtransporten. „Wir bekommen mehr Aufträge vom Lebensmittelhandel. Aber den Einbruch des hochwertigen Aviation-Geschäfts kann das nicht ausgleichen. Das lindert nur den Schmerz“, sagt Ernst Steuger, Geschäftsführer der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft der Nachrichtenagentur dpa. „Die ersten Lebensmittel-Unternehmen fahren das auch schon wieder zurück, weil sie sagen, das es zu teuer oder auch gar nicht notwendig ist.“

Die Lockerungen der Einschränkungen zum Schutz vor Covid-19 erfordern eine zügige Aufstockung des Personals in und vor vielen Geschäften. „Die Wiedereröffnung einer großen Anzahl von Ladengeschäften ist mit Auflagen verbunden. Die Wenigsten der Unternehmen werden deren Einhaltung selbst kontrollieren und umsetzen können – hier kommen dann Ordnungs- und vor allem Sicherheitsmitarbeiter zum Einsatz“, so BDSW Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok in einer Pressemitteilung. Hauptgeschäftsführer Olschok hoffe, dass sich durch die kurzfristige Wiedereröffnung der Geschäfte keine Gelegenheit für schwarze Schafe bietet, die Dienstleistung untertariflich und mit nicht qualifiziertem Personal anzubieten. „Hier liegt es natürlich in der Hand der Auftraggeber, darauf zu achten, wen sie mit der Wahrung der Sicherheit und Ordnung in und vor den Geschäften betrauen“, so Olschok abschließend.

Was dürfen private Wachleute?

Die Mitarbeiter dürfen in der Regel keine Waffen bei sich führen. Auch müssen sie Kleidung tragen, die sich deutlich von den Uniformen von Polizisten unterscheidet. Für ihren Auftraggeber setzen die Sicherheitsdienst-Unternehmen dessen Hausrecht und die darauf basierende Hausordnung gegenüber Dritten durch. Dabei haben private Sicherheitsdienste die umfassenden Befugnisse ihres Auftraggebers. Das Hausrecht des Hausherrn schafft Sonderrechte. Der Inhaber des Hausrechts oder der ihn vertretende Sicherheitsdienst kann beispielsweise ein Hausverbot erteilen und es durchsetzen, indem er sich auf Notwehr beruft (§ 32 des Strafgesetzbuches). Auch auf § 859 ff des Bürgerliches Gesetzbuches, die Selbsthilfe, können sich Sicherheitsdienste stützen. Dieses können jemanden, der das Hausrecht verletzt, wegen Hausfriedensbruch nach § 123 STGB anzeigen.

Was gibt es beim Einsatz im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zu beachten?

„Für den Lebensmitteleinzelhandel gibt es meiner Meinung nach keine gesonderten Vorgaben, die vertraglich zwischen Auftraggeber und Dienstleister zu regeln wären. Der Sicherheitsdienstleister erbringt unabhängig der Verkaufsgüter eine Sicherheitsdienstleistung – ob im Geschäft Kleidung oder Lebensmittel verkauft werden, beeinflusst die Aufgaben des Sicherheitspersonals nicht. Welche Tätigkeiten im Speziellen vom Sicherheitspersonal vertraglich gefordert werden, muss im Vorfeld abgestimmt werden und vertraglich vereinbart werden“, sagt Silke Zöller, Pressesprecherin Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW). Der BDSW ist ein Branchen- und Wirtschaftsverband, der die Interessen von Unternehmen aus der Sicherheitswirtschaft vertritt.

Worauf muss ein Händler achten, wenn er ein Sicherheitsunternehmen beauftragen möchte?

Laut BDSW-Pressesprecherin Silke Zöller sollte ein Auftraggeber natürlich zunächst darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben für einen Sicherheitsdienstleister eingehalten werden – sprich, dass der Dienstleister für sicherheitsrelevante Tätigkeiten Personal einsetzt, dass mindestens die Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung mitbringt, zuverlässigkeitsüberprüft und gemeldet ist. Je nach Tätigkeit und gewünschter Aufgabenerfüllung können auch weitere Qualifikationen – wie z. B. eine Sachkundeprüfung – erforderlich sein. Dies sei aber von den Anforderungen des Auftraggebers an den Dienstleister abhängig, so Zöller. Des Weiteren sollte der Auftraggeber darauf achten, Dienstleister mit Erfahrung in dem entsprechenden Tätigkeitsfeld zu engagieren – die Qualität der Sicherheitsdienstleistung ist dann erfahrungsgemäß höher. Und selbstverständlich sollte auch seitens des Auftraggebers darauf geachtet werden, dass vorliegende Tarifverträge eingehalten werden, sagt Silke Zöller.

Wie erkennt der Händler ein seriöses Unternehmen?

Wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, der Dienstleister ein Angebot vorlegt, das erkennen lässt, dass mindestens der Tariflohn der angeforderten Tätigkeit im jeweiligen Bundesland gezahlt wird und ein sinnvolles Konzept hinter diesem Angebot steht, spricht dies für den Sicherheitsdienstleister. „Eine Mitgliedschaft im BDSW beispielsweise erfordert zwingende die Einhaltung der Tarifverträge“, so Zöller. Bei verbandsfremden Unternehmen, müssen aber ebenfalls die tariflichen Löhne gezahlt werden, wenn eine Allgemeinverbindlicherklärung des Landestarifvertrages vorliegt.

Wie steht es mit der Erlaubnispflicht?

Beschäftigte von Sicherheitsunternehmen müssen mindestens die Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung erbracht haben, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die zuständige Ordnungsbehörde durchlaufen haben und dort gemeldet sein. Es gibt aber auch Tätigkeitsbereiche innerhalb der Sicherheitsbranche, für die noch weitere Qualifikationen und Überprüfungen notwendig sind.

Braucht das Unternehmen einen Gewerbeschein?

Jedes Sicherheitsunternehmen benötigt natürlich eine Gewerbeerlaubnis. Die Geschäftsführung benötigt zudem eine Sachkundeprüfung.

Brauchen die Mitarbeiter einen Sachkundenachweis?

Nicht jeder Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens benötigt eine Sachkundeprüfung – dies ist von der ausgeführten Tätigkeit abhängig, so Silke Zöller. Die Sachkundeprüfung ist neben den Unternehmern beispielsweise für solche Mitarbeiter verpflichtend, die im Öffentlichen Raum eingesetzt werden – wie etwa im Öffentlichen Nahverkehr oder bei Citystreifen. Personal im Objektschutz oder anderen Bereichen, die ausschließlich im Hausrechtsbereich erbracht werden, müssen diese Sachkundeprüfung nicht ablegen – die gesetzliche Mindesterfordernis der Unterrichtung bleibt dabei aber bestehen.

Wie steht es mit dem Thema Mindestlohn?

„Alle BDSW-Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet die Tariflöhne, die zwischen den Gewerkschaften und dem Verband verhandelt wurden, zu zahlen“, sagte BDSW-Pressesprecherin Silke Zöller.

Ein Beispiel aus der täglichen Arbeit

Ingo Mertens ist Gesellschafter Special Security Services Deutschland SSSD GmbH (SSSD), die sich vor allem auf die Betreuung von Konzerten und Veranstaltungen spezialisiert hat. Früher gingen seine Wachleute mit Stars wie Placido Domingo, Depeche Mode oder Queen auf Welttournee. „Unser Veranstaltungsgeschäft ist wegen der Corona-Pandemie weggebrochen“, sagt Mertens. 80 Festangestellte sind für den SSSD im Einsatz, hinzu kommen 440 Mitarbeiter als 450-Euro-Kräfte. Jetzt stehen seine Mitarbeiter täglich vor 15 Rewe-Supermärkten und einem Edeka-Markt in Nordrhein-Westfalen, um den Ein- und Ausgang zu regeln und um Kassierer zu unterstützen. „Unsere Aufgabe ist es, darauf hinzuweisen, dass sich die Menschen an die Vorgaben halten müssen“, berichtet Mertens. Vor den Märkten gilt: „Man muss mit Feingefühl agieren“. Die Kunden muss man zum Beispiel freundlich darauf hinweisen, dass sie die in vielen Läden bereitgestellten Desinfektionsmittelspender benutzen. Wenn sich mehrere Menschen in einer Gruppe zusammenfinden, muss der Mitarbeiter sie bitten, den Platz zu verlassen. Die Mitarbeiter setzen dabei auf das Gespräch. Damit die Mitarbeiter vor Corona geschützt bleiben, waschen sie sich regelmäßig ihre Hände, ziehen Schutzhandschuhe an und halten Abstand. „Momentan lernen wir jeden Tag dazu, das müssen wir auch“, sagt Ingo Mertens. „Denn wir können nicht stur auf bestimmte Arbeitszeiten bestehen, wenn kaum Kunden in den Läden sind und wir nicht gebraucht werden“, so Mertens. Wie stellt er sich die Zukunft vor? „Auf Grund der aktuellen Situation sind Kunden und Händler bestrebt, die Verweilzeiten in den Filialen zu reduzieren, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Ich kann mir Zeitfenster, sogenannte Slots vorstellen, die mittels einer Software festgelegt werden.“

Ein Händler berichtet

„Meine Mitarbeiter hatten in den vergangenen Wochen so viel zu tun – da haben wir die Aufgaben den Profis vom regionalen Sicherheitsdienst überlassen“, sagt David Ermel, Inhaber eines Edeka Markts im hessischen Rodgau-Dudenhofen. Wo sieht der Kaufmann die Hauptaufgaben des Sicherheitsdienstes? „Für gewöhnlich genügt meist die alleinige Anwesenheit von Sicherheitsdienst-Mitarbeitern, um jedem die Ernsthaftigkeit zu vermitteln. Erweiterte Aufgaben sind die geordnete Einlasskontrolle, die Erfassung der Anzahl der sich aktuell im Markt befindlichen Kunden und selbstverständlich die Begrüßung und Verabschiedung eines jeden Kunden.“ Ermel konnte bei der Auswahl auf ein regionales Unternehmen zurückgreifen, „mit denen wir regelmäßig bei Veranstaltungen und Festen zusammenarbeiten.“ In seine Auswahlentscheidung hat Kaufmann Ermel die Kontrolle der notwendigen vorliegenden Zertifizierungen und die Einsicht in die Referenzen des jeweiligen Sicherheitsunternehmens mit einbezogen. „Man sollte stets einen Dienstleistungsvertrag mit dem jeweiligen Sicherheitsunternehmen abschließen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollte ebenfalls Bestandteil eines jeden ordentlichen Vertragswesens sein“, sagt Ermel zu seinen wichtigsten Auswahlkriterien.

Vier Tipps: Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Sicherheitsunternehmen beauftragen möchten?

1. Lassen Sie sich belegen, dass das Unternehmen die Aufgaben wirklich übernehmen darf. Das Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Das bedeutet, die Sicherheitsfirma nicht nur ein Gewerbe angemeldet haben muss. Das Unternehmen braucht auch eine Genehmigung nach der Bewachungsverordnung.

2. Lassen Sie sich vom Dienstleister schriftlich versichern, dass er sich an die tariflichen Vereinbarungen und Bestimmungen zum Mindestlohn hält. Außerdem braucht er unbedingt eine Haftpflichtversicherung für das Unternehmen.

3. Legen Sie unbedingt eine Datenschutzvereinbarung und die Einhaltung der Wahrung der Geschäftsgeheimnisse schriftlich fest.

4. Der Dienstausweis der Security-Mitarbeiter ist ein absolutes Muss und dient der Legitimation der Sicherheitskräfte.