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Vaping Geschäfte dürfen öffnen
Lebensmittel Praxis | 15. Januar 2021
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Geklagt hatte iSmoke-Smart, Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Frank Hackeschmidt, BfTG-Vorstandsmitglied und einer der Geschäftsführer von iSmokeSmart, erklärte dazu: „Endlich hat das Gericht auf führende Suchtforscher gehört und eingesehen, dass der Bedarf an Vaping-Produkten nur über den Fachhandel gedeckt werden kann.“