Tönnies Kartellamt verhängt Bußgeld

Das Bundeskartellamt hat gegen Clemens Tönnies sen. ein Bußgeld in Höhe von 90.000 Euro verhängt, weil die Anmeldung zum Erwerb des Schlachtunternehmens Tummel, Schöppingen, durch seine Unternehmensgruppe unvollständige Angaben enthielt.

Dienstag, 15. Januar 2013 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Es fehlten Angaben über die für die wettbewerbliche Beurteilung des Falles wesentliche Mehrheitsbeteiligung von Clemens Tönnies an der Zur-Mühlen-Gruppe (Böklunder, Könecke, Redlefsen, Schulte, Plumrose). Der Wursthersteller ist nach eigenen Angaben die Nr. 1 in Deutschland bei SB-Wurst- und Wurstkonserven.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erläutert: „Das Bundeskartellamt kann es nicht zulassen, dass eine Anmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben enthält. Für fristgebundene Fusionskontrollverfahren ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Anmeldung unerlässlich. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass das Bundeskartellamt aufgrund falscher Informationen entscheidet. Das Gesetz sieht daher für ein solches Fehlverhalten zu Recht erhebliche Bußgelder vor."

Im März 2011 meldete die von Clemens Tönnies dominierte Tönnies Holding das Vorhaben an, eine Mehrheitsbeteiligung an dem maßgeblich in der Sauenschlachtung aktiven Schlachtunternehmen Tummel zu erwerben. Damit das Bundeskartellamt beurteilen kann, auf welchen Märkten sich eine Fusion auswirkt, regelt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dass die Fusionsparteien in der Anmeldung alle mit ihnen verbundenen Unternehmen und deren Aktivitäten angeben müssen. Diese Pflicht trifft auch die Unternehmen oder Gesellschafter, die das unmittelbar anmeldende Unternehmen beherrschen.

Die Anmeldung der Tönnies Holding enthielt zwar Angaben zur Struktur der Unternehmensgruppe Tönnies, die insbesondere die Wertschöpfungskette der Sauenschlachtung und -verarbeitung in Deutschland dominiert. Sie enthielt jedoch keinerlei Angaben zu den Mehrheitsbeteiligungen, die Clemens Tönnies als beherrschender Gesellschafter der Tönnies Holding seit 1998 nach und nach über den Treuhänder Peter zur Mühlen an Unternehmen der Zur-Mühlen-Gruppe erworben hatte. Der Zusammenschluss wurde im November 2011 wegen der zu erwartenden Verstärkung marktbeherrschender Stellungen der Tönnies-Gruppe bei der Beschaffung von lebenden Sauen zur Schlachtung sowie dem Vertrieb von Sauenfleisch an Weiterverarbeiter untersagt.

Der Untersagungsbeschluss ist aufgrund der beim OLG Düsseldorf anhängigen Beschwerde von Tönnies noch nicht rechtskräftig. Clemens Tönnies hat sich zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) bereit erklärt. Das Bundeskartellamt hat den für diese Ordnungswidrigkeit vorgesehenen Bußgeldrahmen von 100.000 Euro daher nicht voll ausgeschöpft.

 

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