OLG Düsseldorf Schlappe für Tönnies

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gestern (1. Juli) die Beschwerden von Tönnies gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts zurückgewiesen. Das bestätigte das OLG gegenüber LPCompact. Das Aktenzeichen lautet VIKart8/11(v).

Donnerstag, 02. Juli 2015 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS
Artikelbild Schlappe für Tönnies
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Damit hat das Gericht die Entscheidung des Bundeskartellamts vom November 2011 bestätigt, wonach der größte deutsche Fleischwarenkonzern Tönnies, Rheda-Wiedenbrück, das auf die Vermarktung von Sauenfleisch spezialisierte Familienunternehmen Tummel, Schöppingen, nicht übernehmen darf. Eine Rechtsbeschwerde gegen die OLG‐Entscheidung wurde nicht zugelassen, wie Tönnies-Konkurrent, der Westfleisch-Konzern, prompt auf seiner Homepage veröffentlichte.

Das Bundeskartellamt hatte gegen Konzern-Chef Clemens Tönnies bereits ein Bußgeld in Höhe von 90.000 Euro verhängt, weil die Anmeldung zur Übernahme von Tummel durch seine Unternehmensgruppe unvollständige Angaben zur Wettbewerbssituation enthalten hatte. Konkret ging es um die Mehrheitsbeteiligung von Clemens Tönnies an der Zur-Mühlen-Gruppe, einem bedeutenden Wursthersteller.

 

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