Tönnies Urteil im Familienstreit

Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom Mai 2014 bestätigt: Danach verliert Tönnies-Chef Clemens Tönnies (Foto) sein umstrittenes doppeltes Stimmrecht. Das OLG ließ keine Revision zu, eine Beschwerde dagegen ist aber möglich (Az.: 8 U 78/14).

Dienstag, 10. März 2015 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS
Artikelbild Urteil im Familienstreit
Bildquelle: Markus Nilling

Das doppelte Stimmrecht war 2002 in einem Vertrag geregelt worden. Allerdings wurde es nicht bei der neu gegründeten Dachgesellschaft des Konzerns, der Tönnies Holding, eingetragen, sondern bei den bis dahin bestimmenden Fleischwerkegesellschaften. Die Anwälte von Clemens Tönnies sowie der Steuerberater und der Notar des Konzerns hatten dies vor dem Landgericht als Versehen bezeichnet. Das doppelte Stimmrecht hätte nach dem Willen aller Beteiligten eigentlich bei der Holding verankert werden müssen. Die Neffen bestreiten das.

Beide Gerichte urteilten so, dass nicht alle Beteiligten auch wirklich wollten, dass das doppelte Stimmrecht die Holding betraf bzw. die Machtbefugnisse von Clemens Tönnies damit massiv ausgeweitet würden. "Die jungen Erben sind vor dem Termin nicht entsprechend ausreichend auf diese Entscheidung vorbereitet worden, wie man es erwarten könnte", erklärte das OLG in der mündlichen Verhandlung.

Der Machtkampf im größten deutschen Schlachtkonzern (16 Mio. t Schweinefleisch pro Jahr) dürfte aber weitergehen. Clemens und sein Neffe Robert halten beide jeweils die Hälfte an dem Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 5,6 Mrd. Euro, und in einem weiteren Verfahren am Landgericht Bielefeld (Aktenzeichen 9O237/13) fordert der Sohn des 1994 verstorbenen Firmengründers Bernd 2008 geschenkte Firmenanteile (5 Prozent) zurück. Sollte das Gericht seiner Klage folgen, würde er die Mehrheit mit 60 Prozent übernehmen.

"Groben Undank" und arglistige Täuschung führt der Gründersohn ins Feld. Über Jahre hinweg habe sein Onkel Gewinne aus der Firma entnommen und damit hinter dem Rücken seines Neffen seine eigenen Geschäfte vorangetrieben, letztlich sogar eine Art Nebenkonzern aufgebaut und ihn damit wirtschaftlich übervorteilt und ihm Rechte als Gesellschafter vorenthalten. Besonders in der Kritik steht dabei die Übernahme der Unternehmensgruppe „Zur Mühlen“ mit der Marke Böklunder. Eingestiegen ist Clemens Tönnies dort 1998, über einen Treuhänder. Bekannt wurde die Übernahme erst 2011 im Rahmen eines Kartellverfahrens.

 

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