Tönnies Familienstreit geht weiter

Das Landgericht Bielefeld hat im größten deutschen Fleischkonzern (Umsatz 2013: ca. 5,6 Mrd. Euro) die Macht von Clemens Tönnies, der nun in Berufung beim Oberlandesgericht gehen will, beschnitten.

Montag, 02. Juni 2014 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Die Richter gaben am Freitag der Klage seines Neffen Robert Tönnies (36) gegen das doppelte Stimmrecht seines Onkels statt (Az.: 17 O 61/12). Obwohl Robert und Clemens Tönnies jeweils über die Hälfte der Anteile verfügen, hatte Clemens mit dem doppelten Stimmrecht bislang die tatsächliche Entscheidungsmacht.

Das doppelte Stimmrecht war in einem Vertrag von 2002 geregelt worden. Allerdings wurde es nicht bei der neu gegründeten Dachgesellschaft des Konzerns, der Tönnies Holding, eingetragen, sondern bei den bis dahin bestimmenden Fleischwerke-Gesellschaften. Der Streit um die Verteilung der Geschäftsanteile zwischen Onkel und Neffe hält an.

Robert fordert einen fünfprozentigen Firmenanteil zurück, den er Clemens Ende 2008 geschenkt hatte. „Grober Undank“ lautet der Vorwurf des Neffen an den Onkel, der sich privat an Schweinemastbetrieben in Russland sowie an Deutschlands größtem Wursthersteller, der Zur Mühlen Gruppe (Redlefsen, Böklunder), beteiligt hatte. Aus Sicht von Robert hat sein Onkel so konkurrierende Unternehmen aufgebaut und damit die Schenkung verwirkt. Sollte Robert Tönnies damit vor Gericht durchkommen und die Schenkung widerrufen können, hielte er 55 Prozent an der Tönnies Holding.

 

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