Kartellrecht Das sagt die Industrie

Das sagen der Bundesverband Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. und der Markenverband.

Mittwoch, 13. Oktober 2010 - Management
Markus Oess
Dr. Sabine Eichner Lisboa, Geschäftsführerin Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.:

Halten Sie die aktuellen Bedenken des Bundeskartellamtes hinsichtlich vertikaler Kartelle bei Absprachen zwischen Handel und Industrie für gerechtfertigt und wie begründen sie dies?
Die Ernährungsindustrie benötigt bei der vertraglichen Ausgestaltung ihrer Liefer-beziehungen mit dem Lebensmittelhandel ein hinreichendes Maß an Flexibilität. Dies ist erforderlich, um die Verbraucher optimal mit Lebensmitteln zu versorgen, aber natürlich auch um die notwendigen Gewinnmargen zu sichern, ohne die kein Unternehmen überleben kann, und Produktinnovationen und –qualität zu gewährleisten. Eine zu weite Auslegung des Kartellverbots, wie sie teilweise der Handreichung des Bundeskartellamt aus dem April 2010 zugrunde liegt, lässt dieses Erfordernis außer Acht. Das Kartellamt sollte nicht vergessen, dass die Verbraucher in Deutschland mit die geringsten Preise für Lebensmittel in der EU zahlen. Schon allein diese Tatsache spricht für einen funktionierenden vertikalen Wettbewerb.

Wo sehen sie in den üblichen Vertragsverhandlungen zwischen Handel und Industrie die Grenzen des Kartellrechts für überschritten?
Grenzüberschreitung sehen wir einerseits in Fällen, in denen die Abgabepreise an die Endverbraucher zwischen Industrie und Handel fixiert werden. Andererseits dort, wo die starke Verhandlungsposition von Handelsunternehmen gegenüber Herstellern durch so genanntes „Anzapfen" missbraucht wird. Um es deutlich zu sagen, wir wehren uns nicht gegen den Wettbewerb als solchen, dem stellen wir uns täglich, – aber wir kritisieren den Missbrauch von dominanten Marktstellungen.

Wie stehen Sie zu Forderungen des Handels, die Marktrisiken von Produkten, etwa bei Neueinführungen zu teilen? Wie sollen künftig Aktionsgeschäfte vereinbart werden, die den Segen des Bundeskartellamtes erhalten, kurz wie soll Ihrer Meinung nach künftig die Lieferanten-Handel-Beziehungen ausgestaltet werden?
Die Risiken bei neuen Produkten werden weitgehend von der Industrie getragen. Im Rahmen von Aktionsgeschäften obliegt es letztendlich dem Handel, den Abgabepreis an Endverbraucher festzusetzen. Dies ist und bleibt die kartellrechtliche Leitlinie. Wir sind aber auch der Meinung, dass Handel und Industrie stärker über die Notwendigkeit der Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette aufklären müssen, damit die Verbraucher auch zukünftig effizient und ihren Bedürfnissen entsprechend beliefert werden.

Nur eine kurze Zusammenfassung: Inwiefern hat sich eine Nachfragemacht des Handels manifestiert? Was halten Sie den Äußerungen des HDE entgegen, dass die Konzentration eher auf der Industrieseite festzustellen sein und ein Angebotsüberhang für die Preisrückgänge verantwortlich sei?
Auf die TOP 5 des LEH in Deutschland entfallen 74 Prozent der mit Lebensmitteln und Getränken getätigten Handelsumsätze. Die 100 größten Unternehmen der Ernährungsindustrie haben in Deutschland einen Marktanteil in Höhe von 40 Prozent. Diese Zahlen sprechen für sich. Wenn ein Hersteller bei einem der TOP 5 Unternehmen des LEH eine Listung verliert, dann verliert er im Schnitt 20-25 Prozent seines Umsatzes. Das kann kein Unternehmen von einem Tag auf den anderen kompensieren. Insoweit eine Abhängigkeit unserer überwiegend mittelständischen Ernährungsindustrie latent vorhanden, die aber eben in Preisverhandlungen nicht missbraucht werden darf.