Spannende Frage Mehr Bürokratie, höhere Kosten

Einige rechtliche Änderungen wirken sich auf den Arbeitsalltag aus. Ein Überblick, was man als Händler beachten sollte.

Donnerstag, 10. Januar 2013 - Management
Heidrun Mittler
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Bildquelle: Hangen

Das neue Jahr bringt eine Reihe von rechtlichen Änderungen mit sich, die für jeden Händler Auswirkungen haben. Viele Reformen und Gesetzesänderungen sind jahrelang diskutiert worden – nun aber treten sie in Kraft oder aber, ihre Änderungen werden deutlich. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die jeder Lebensmittelhändler auf dem Schirm haben sollte.

Minijobs und Gleitzone: Zum 1. Januar ist die Minijob-Reform in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Anhebung der Minijob-Grenze auf 450 Euro. Außerdem: Bislang waren die so Beschäftigten generell von der Rentenversicherungspflicht befreit. Ab jetzt sind sie grundsätzlich versicherungspflichtig, es gibt aber eine Befreiungsmöglichkeit. Das verursacht bürokratischen Aufwand. Die Gleitzone gilt ab 2013 für Beträge von 450,01 bis 850 Euro. Infos findet man auf www.minijob-zentrale.de.

Ab 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversichert, mit der Möglichkeit zur Befreiung.

GEZ-Gebührenreform: Für Unmut hat die Änderung der GEZ-Gebühren gesorgt. Der Handelsverband Deutschland geht davon aus, dass auf die Handelsunternehmen „teils immense finanzielle Mehrbelastungen“ zukommen. Das Neue: Die Höhe des Beitrags bemisst sich an der Zahl der Mitarbeiter, wobei nicht zwischen Voll- und Teilzeitkräften unterschieden wird. Ein Beispiel aus der Gebührentabelle: Eine Betriebsstätte mit 9 bis 19 Beschäftigten zahlt nun 17,98 Euro im Monat. Infos und Ummeldung unter www.rundfunkbeitrag.de.

Health Claims: Schon im Dezember 2012 hat die Europäische Kommission eine Liste mit 222 gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel genehmigt. Alle nicht zugelassenen sind grundsätzlich als Angabe auf Lebensmittelverpackungen verboten. Die Positiv-Liste enthält zum Beispiel Angaben über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder Vitamin C für das Immunsystem. Dazu meint das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Die Verbraucher in der EU (...) können sich darauf verlassen, dass gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel überall in der EU wissenschaftlich fundiert sind.“ Das Register steht auf der Website der EU-Kommission (englisch). Infos auf Deutsch unter www.bmelv.de.

Bild: Minijobber dürfen seit Jahresbeginn mehr verdienen, die Grenze beträgt nun 450 Euro.