Schwerpunkt Fleisch Das Informations-Problem

Die Regulierungswut der Politik und der Einfluss von demokratisch nicht legitimierten Nichtregierungs-Oganisationen bedeuten für die Fleischbranche stetig mehr Bürokratie. Dabei geraten Ziel und Nutzen mancher Regelung schon mal aus dem Blick.

Dienstag, 28. Januar 2014 - Management
Christina Steinheuer
Artikelbild Das Informations-Problem
Bildquelle: Hoppen

Irgendwie steht die Branche permanent am Pranger. Echte und vermeintliche Skandale finden ihr Medien-Echo. Unterschieden nach jenen, die alles korrekt machen und den schwarzen Schafen oder nach Erzeuger, Inverkehrbringer und dem Handelsunternehmen, in dem der Endverbraucher die Pferdefleisch-Lasagne, die falsch deklariert war, gekauft hat, wird selten. Es folgt Hysterie, und der Ruf, auch vieler Verbraucher, nach Regelung wird regelmäßig laut. Das politische System reagiert. Was dann am Ende oft rauskommt, ruft nicht selten die Lobbyisten der Lebensmittel-Branche auf den Plan, Axel Haentjes zum Beispiel, den Leiter Lebensmittelrecht beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH). Würde er die Erlebnisse aus seinem Berufsalltag in Buchform bringen, sein Werk hätte kabarettistisch-utopische Züge.

Ernsthaft gibt es Pläne auf EU-Ebene, künftig bei lose an Bedientheken im LEH verkauftem Frischfisch ein Mindesthaltbarkeitsdatum einzuführen. Die jüngst beschlossene Gemeinsame Fischvermarktungsorganisation bringt neue Deklarationspflichten mit sich. Mit diesem Vorstoß gingen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat weit über den Geltungsbereich der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) hinaus, da in der LMIV keine Verpflichtung bestehe, lose an den Endverbraucher abzugebende Lebensmittel mit dem MHD oder dem Verbrauchsdatum zu kennzeichnen, so Haentjes.

Doch zum Fleisch, Stichwort „Verbrauchsdatum an der Bedientheke“ . Bisher stand in der Geflügelfleischvermarktungsordnung: Es ist verboten (...), frisches Geflügelfleisch in Fertigpackungen zum Verkauf vorrätig zu halten, anzubieten, feilzuhalten, zu liefern, zu verkaufen oder sonst in den Verkehr zu bringen, ohne Angabe des Verbrauchsdatums nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 543/2008“. Bei der Neuregelung wird das auf den gesamten Frisch-Geflügelbereich ausgedehnt – schlicht durch das Weglassen von „in Fertigverpackungen“. Wie soll das praktisch an der Bedienungstheke funktionieren? Wie kann das umgesetzt werden? Wie wird es kontrolliert und von wem? Und wer bezahlt den Kontrolleur? Was wären Sanktionen?

Nächste Baustelle: Wie soll die vorgeschriebene Allergenkennzeichnung bei loser Ware funktionieren? Und auch die Herkunftskennzeichnung bei frischem Fleisch scheint noch nicht vollkommen durchdacht. Klar ist aber schon jetzt: Das Etikett wird riesig. Ob das, was dann alles darauf an Angaben zu finden ist, für den Verbraucher auch wirklich eine Information darstellt, für ihn also von Nutzen ist, darf bezweifelt werden. Anwendungsbeginn, wie es in Bürokraten-Deutsch heißt, ist der 1. April 2015, und das ist kein Aprilscherz. Bei frischem Schweine-, Geflügel-, Schafs- und Ziegenfleisch müssen dann folgende Parameter kenntlich gemacht werden: Rückverfolgbarkeit, Tiergruppe, Aufzucht und Schlachtort, Aufzuchtperioden und Ausnahmen.

Damit einher geht die Pflicht für Lebensmittelunternehmer, ein Kennzeichnungs- und Registrierungssystem einzurichten und zu nutzen. Ein Rückverfolgbarkeitssystem muss die Verbindung zwischen dem etikettierten Fleisch und dem Tier oder der Gruppe von Tieren, von denen das Fleisch stammt, dokumentieren. Außerdem muss das System Informationen bezüglich der Kennzeichnungsangaben an die Unternehmer in den nachfolgenden Produktions- und Vertriebsstufen übermitteln. Der Unternehmer wird verpflichtet, eine Verbindung zwischen der Partienummer, die die Fleischlieferung an den Verbraucher oder an das Gemeinschaftsverpflegungsunternehmen identifiziert, und der Partie/den Partien, aus denen die Packung oder die gekennzeichnete Partie gebildet wird, herstellen zu können. Das Rückverfolgbarkeitssystem soll erfassen, wann Tiere, Schlachtkörper oder Teilstücke auf dem Betrieb eines Lebensmittelunternehmers ankommen und wann sie ihn wieder verlassen.

Für selbstständige Kaufleute, die vorverpackte Ware wie Wurst- oder Obst- und Gemüse-Convenience selbst produzieren, etwa in ihren eigenen Schnippelküchen, werden die Kennzeichnungsvorschriften zur Existenzbedrohung. Jedes Päckchen Wurstsalat oder jeder Obstbecher muss dann die exakt gleiche Menge von jeder Zutat enthalten, ansonsten wird für jede einzelne Verpackung ein individuelles Etikett nötig. Großer Aufwand für einen fraglichen Nutzwert. Und 2016 folgt die Nähwertdeklaration , also der Kaloriengehalt und die Angaben zu sechs Nährstoffen (Fett, gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz). Kaufland ist eines der wenigen Unternehmen, die damit kein Problem haben, denn Kaufland verzichtet schon heute in den einzelnen Filialen bewusst auf die Eigenproduktion von Wurstsalat und Co. Die Begründung: Wenn Probleme auftreten, haftet in erster Linie nicht Kaufland, sondern der Lieferant. So lässt sich Aufwand vermeiden. Allerdings wird so auch zu Lasten der handwerklichen Vielfalt die industrielle Produktion forciert. Verbraucherwille?
 

Gebühren für Regelkontrolle?
HDE und BVLH lehnen die Pläne der EU-Kommission ab, die Finanzierungsgrundsätze für die amtliche Lebensmittelüberwachung grundlegend zu ändern. Sie kritisieren das Vorhaben (vor allem Art. 76, 77), die Gebührenpflicht für Unternehmen auf amtliche Regelkontrollen auszudehnen. Künftig müssen kontrollierte Unternehmen auch dann für ihre Kontrolle bezahlen, wenn sie keinen Anlass für die Überwachung geboten haben und diese auch keinen Beanstandungsbefund ergeben hat.

Diese neue Kostenbelastung für Unternehmen sei nicht hinnehmbar und der Akzeptanz des Hoheitlichen abträglich, so die Branchenverbände. Verkehrskontrollen bei Autofahrern seien ja auch staatsfinanziert und dienten genauso dem Allgemeinwohl wie die reguläre, nicht anlassbezogene, Lebensmittelüberwachung. Der kontrollierte Autofahrer müsse seine Kontrolle ja auch nicht selbst bezahlen.

Die Verbände warnen, dass die Gebühren für Regelkontrollen, sollten sie Realität werden, von den Unternehmen auf die Verbraucherpreise umgelegt würden. Der jetzige Ansatz, dass nur Nachkontrollen bezahlt werden müssen, zu denen ein Unternehmen durch einen Verstoß Anlass gegeben hat, sei fair und solle bleiben. Kritisch sehen die Verbände auch die Pläne, dass Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz haben, von der Gebührenbelastung ausgeklammert werden sollen.

Jedes Jahr werden die Vorgaben zur Lebensmittel-kennzeichnung ausgeweitet.
Axel Haentjes