Warenverkaufskunde Brotaufstriche

Vegetarische und vegane Brotaufstriche sind perfekt, um sich zu als Händler zu profilieren. Ein wenig Fachwissen gehört dazu: Sortiment, Zielgruppe und auch die Vermarktung haben ihre Eigenheiten. Informationen und Tipps für die Praxis.

Donnerstag, 11. August 2016 - Warenkunden
Hedda Thielking
Artikelbild Brotaufstriche
Bildquelle: Noa, depositphotos, Fotolia, Shutterstock, Mirco Moskopp
Schön dick auftragen

Vegetarische und vegane Brotaufstriche erobern die Regale. Was die Begriffe aussagen, und woran Verbraucher diese Produkte erkennen können.

Früher gab es vegetarische und rein pflanzliche Aufstriche vorwiegend in Reformhäusern und Naturkostläden. Der klassische Lebensmittel-Einzelhandel bot eher ein kleines Randsortiment. Das hat sich mittlerweile geändert. Der Veggie-Trend hat Hersteller dazu bewogen, viele neue vegetarische oder vegane Brotaufstriche auf den Markt zu bringen. Händler können interessierte Kunden an sich binden, indem sie ein ansprechendes Sortiment führen. Wer auch weiß, worin sich die Produkte unterscheiden und wie man diese speziellen Brotaufstriche erkennen kann, punktet zusätzlich.

Vegetarische Ernährungsformen
Zunächst ein paar Erklärungen vorweg: Was essen eigentlich Vegetarier und Veganer und was nicht? Die meisten Verbraucher verstehen unter einer vegetarischen Ernährung den Verzicht auf Fleisch und Fisch sowie auf Lebensmittel, die Zutaten daraus enthalten. Vegetarismus kann aber auch bedeuten, dass jemand weitere tierische Produkte wie Milch und/oder Ei meidet.

Bei einer veganen Ernährung handelt es sich um eine spezielle Form der vegetarischen Kost. Veganer verzichten auf alle tierischen Lebensmittel. Demnach sind für sie nicht nur Fleisch- und Wurstwaren, Milch und Milchprodukte, Fisch und Eier tabu, sondern auch Honig sowie alle verarbeiteten Lebensmittel mit Zutaten tierischer Herkunft. Viele Veganer tragen auch keine Kleidung aus Leder, Wolle und Seide. In letzter Zeit ist häufig von sogenannten Flexitariern die Rede. Sie essen nur hin und wieder Fleisch, sind also flexibel, und achten auf besondere Qualität. Viele Flexitarier sind offen für fleischfreie Alternativen. Häufig sind es moralische, ethische, gesundheitliche oder religiöse Gründe, die Verbraucher zu einer dieser Ernährungsformen bewegen.

Mit oder ohne tierische Zutaten?
Überzeugte Vegetarier und Veganer möchten bei der Lebensmittelauswahl auf Nummer sicher gehen, dass die Produkte tatsächlich kein Fleisch bzw. nur Pflanzliches enthalten. Die Frage ist: Woran erkennen Verbraucher vegetarische oder vegane Produkte? Die Antworten auf diese Fragen sind nicht immer eindeutig. Das Problem ist: Die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ sind lebensmittelrechtlich nicht definiert. Das soll sich demnächst ändern. Die EU-Kommission erarbeitet zurzeit eine EU-weit gültige Definition für diese Begriffe. Manche Hersteller deklarieren ihren Aufstrich mit einem eigenen vegetarischen oder veganen Siegel bzw. mit einem entsprechenden Hinweis. Diese individuellen Siegel bieten jedoch keine Transparenz, da jedes Unternehmen selbst bestimmen kann, was es unter diesen Begriffen versteht. Verbraucher können zwar davon ausgehen, dass diese Produkte kein Fleisch bzw. bei veganen Produkten auch keine anderen tierischen Lebensmittel enthalten. Was viele Verbraucher aber nicht wissen: Auch Zusatzstoffe und Aromen, Vitamine und Verarbeitungshilfsstoffe können tierische Substanzen enthalten. So können beispielsweise der Geschmacksverstärker Monokaliumglutamat oder die Emulgatoren Lecithin sowie Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren tierischen Ursprungs sein. Ob der Hersteller solche Zutaten verwendet, geht aus dem firmeninternen Siegel in der Regel nicht hervor. Wer es genau wissen möchte, ist gezwungen, beim Hersteller nachzufragen. Ist überhaupt kein Hinweis „vegetarisch“ oder „vegan“ auf der Verpackung zu finden, bleibt dem Verbraucher nichts anderes übrig, als die Zutatenliste zu studieren. Doch auch daraus wird er wie oben erwähnt nicht immer schlau. Im Zweifelsfall gilt bislang auch hier: den Hersteller kontaktieren.

Das V-Label
EU-weit einheitliche Anforderungen an vegetarische und vegane Lebensmittel gibt es für Produkte mit dem V-Label. Es handelt sich um eine international anerkannte und geschützte Marke zur Kennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte. Im Handel findet man auch Brotaufstriche mit diesem Label. Der Vebu (Vegetarierbund Deutschland) übernimmt die Vergabe des V-Labels in Deutschland. Vegane Lebensmittel mit dem V-Label dürfen z. B. keine Farb- und Aromastoffe mit Substanzen tierischer Herkunft enthalten. Kennzeichnungspflichtige gentechnisch veränderte Zutaten sind ebenfalls nicht zugelassen.

Voll im Trend

Nach Angaben des Deutschen Vegetarierbund (Vebu) gibt es rund 7,8 Mio. Vegetarier (rund 10 Prozent der Bevölkerung) und 900.000 Veganer (1,1 Prozent) in Deutschland, Tendenz steigend (Stand Januar 2015). Vegetarische und vegane Brotaufstriche stellen für die Verbraucher und den Handel eine interessante Alternative (nicht nur) zum Käse- und Wurstbelag dar. Schließlich hat sich der Absatz von rein pflanzlichen Brotaufstrichen laut Nielsen allein 2015 mehr als verdoppelt. Die Nachfrage wächst weiter deutlich.

Bilder zum Artikel

Bild öffnen
Bild öffnen
Bild öffnen
Bild öffnen
Bild öffnen
Bild öffnen
Bild öffnen
Bild öffnen

Weil Branchenbeste mehr erreichen!