Patente Saatgut wird zum Objekt der Begierde

Saatgut ist offenbar ein lohnendes Investment. Deshalb werden Veränderungen daran auch patentiert. Mittlerweile liegen tausende Patente beim Europäischen Patentamt.

Donnerstag, 01. November 2012 - Sortimente
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Saatgut wird zum Objekt der Begierde
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Patente erfassen heute neben der gentechnischen Veränderung von Pflanzen und Saatgut auch die Ernte, das Öl aus den Samen, das Futter und die Nahrung, die das Öl enthält. Wenn Rohstoffe, Vorprodukte oder Zutaten verwendet werden, auf denen Patente liegen, muss nicht nur der Landwirt, sondern auch die verarbeitende Industrie den Patentinhaber bezahlen.

Die Patenterteilung ist nicht zwingend nötig: Für Pflanzenzüchter und die von ihm gezüchteten Pflanzensorten gibt es den Sortenschutz, auch eine Art des Erfinderschutzes. Jeder Sack neues Saatgut, den ein Landwirt kauft, unterliegt diesem Sortenschutz und enthält einen Lizenzbetrag für den Züchter. Dieser soll für seine Arbeit und die Bereitstellung des Saatgutes entlohnt werden. Das Saatgut, das auf dem Markt ist, darf aber von jedem Züchter frei verwendet werden, um wieder neue Sorten zu züchten (sogenannter Züchtervorbehalt).

Anders ist das beim Patent. Alle Nachkommen und Kreuzungsprodukte einer patentierten Pflanze stehen, falls die im Patent beschriebene Eigenschaft noch nachzuweisen ist, auch unter dem Patentschutz. Mit solchen Pflanzen darf nicht frei weitergezüchtet werden – außer man schließt einen Lizenzvertrag. Schwierig ist das, weil in einem einzelnen Korn Saatgut sogar mehrere Patente enthalten sein können. Ähnlich ist die Wirkung von Patenten im Bereich der Tierzucht.

Das Patent auf ein bestimmtes Lebensmittel wirkt sich für den Verkäufer vor allem durch höhere Preise aus. Dies wird an den Kunden weitergegeben. Ein Beispiel aus England: Patentierter Brokkoli kostete bei der Markteinführung 50 Prozent mehr als die bisherigen Angebote. Akzeptiert der Verkäufer diese Situation, wird Patentschutz über kurz oder lang überaus attraktiv. Das wird aber zu steigenden Preisen führen müssen. Der Patentinhaber hat jedenfalls prinzipiell die Möglichkeit, zu bestimmen, wer was anbaut, wer was wie verarbeitet und wer das Ganze vermarktet.

Das Ganze muss nicht ausgelobt werden, Wiederverkäufer und Verbraucher müssen über Patente auf Lebensmittel nicht informiert werden.

Bild: Patente auf ein bestimmtes Lebensmittel wirken sich auch durch höhere Preise aus.