Hintergrund Künstliche Transfettsäuren

Die USA haben jüngst den Transfetten in Lebensmitteln den Kampf angesagt. Was dahinter steckt und wie das Thema in Deutschland und der EU behandelt wird.

Freitag, 25. September 2015 - Sortimente
Bettina Röttig
Artikelbild Künstliche Transfettsäuren
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In den USA sollen in drei Jahren künstliche Transfette aus allen Lebensmitteln verbannt sein. Das kündigte die US-Bundesbehörde zur Überwachung von Nahrungs- und Arzneimitteln (FDA) im Juni 2015 an. Damit folgt das Land dem Beispiel von Dänemark, wo bereits seit 2003 eine Obergrenze von 2 Prozent für industriell hergestellte Transfettsäuren im Fettanteil von Lebensmitteln festgelegt wurde. Auch Österreich, Ungarn, Island, Norwegen und die Schweiz haben inzwischen vergleichbare Höchstwerte festgesetzt. Warum jedoch diese Maßnahmen?

Natürliche Transfettsäuren entstehen im Pansen von Wiederkäuern durch Mikroorganismen und sind vor allem in Milch- und Fleischprodukten (Rind und Schaf) enthalten. Künstliche Transfettsäuren hingegen können (je nach Fettart und Verfahren) durch die Teilhärtung ungesättigter Fettsäuren in Pflanzenölen entstehen, z. B. zur Herstellung streichfähiger Fette wie Margarine, oder durch eine starke Erhitzung von Ölen, die hierfür nicht geeignet sind. Sie finden sich vor allem in Backwaren, Fast-Food-Produkten, Snacks, Keksen, Waffeln, frittierten Speisen, Brotaufstrichen etc. Wird der Prozess der Fetthärtung vollständig durchgeführt, entstehen übrigens keine Transfette.

Studien zufolge erhöhen hohe Dosen an Transfettsäuren die Low-density-Lipoproteine („böses“ Cholesterin), während sie den High-density-Lipoprotein-Spiegel („gutes Cholesterin“) im Blut reduzieren. Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt daher vor einem möglichen Zusammenhang zwischen der Transfettsäure-Aufnahme und dem Risiko der Entstehung von koronaren Herzkrankheiten . Nach Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und des Bundesinstituts für Risikobewertung sollte nicht mehr als 1 Prozent der Nahrungsenergie in Form von Transfettsäuren aufgenommen werden. Bei einem Energierichtwert von 2.400 kcal pro Tag, wie er für erwachsene Männer empfohlen wird, entspricht dies 2,6 g.

In Deutschland gibt es aktuell keinen Grenzwert für den Anteil von Transfetten in Lebensmitteln. Auch eine Deklarationspflicht gibt es nur in Bezug auf Lebensmittel, die der Diät-Verordnung unterliegen, z. B. Säuglingsnahrung. Ein Blick auf die Zutatenliste verpackter Lebensmittel verrät dennoch, wo sich Transfette verbergen können. So müssen gehärtete Fette und Öle als solche ausgewiesen werden, meist geschieht das über die Bemerkungen „enthält gehärtete Fette“ oder „pflanzliches Fett, z. T. gehärtet“. Wie hoch der Anteil der Transfettsäuren ist, weiß man dennoch nicht.

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