Tengelmann/Edeka LP berichtet live aus der Verhandlung

Die mündliche Verhandlung im Ministererlaubnisverfahren Edeka/Kaiser´s Tengelmann findet kommenden Montag, 16. November, in Berlin im Bundeswirtschaftsministerium statt. Die Lebensmittel Praxis wird mit Redakteurin Christina Steinheuer live dabei sein und aktuell berichten. Dazu laufen Live-Meldungen aus der Verhandlung direkt auf der LP-Internetseite ein.

Donnerstag, 12. November 2015 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Die Verhandlung beginnt um 13 Uhr. Interessierte finden regelmäßig aktualisierte Text-Meldungen (Bild- und Tonaufnahmen sind während der Verhandlung nicht gestattet) auf www.lebensmittelpraxis.de

Eine Ministererlaubnis kann nach § 42 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch den Bundesminister für Wirtschaft auf Antrag durch die Unternehmen für einen vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt werden. Bei der Entscheidung durch den Minister stehen dabei – im Gegensatz zum Kartellamt, das allein die Wettbewerbsbeschränkungen betrachtet – die gesamtwirtschaftlichen Vorteile des Zusammenschlusses im Vordergrund. Die Ministererlaubnis wurde 1973 in das GWB eingeführt. Seitdem wurden 21 Anträge gestellt: viermal wurde die Erlaubnis mit Auflagen erteilt, einmal wurde eine Teilerlaubnis mit Auflage erteilt, zwei Fälle wurden mit positiver Stellungnahme der Monopolkommission genehmigt, ein Fall wurde entgegen der Stellungnahme der Monopolkommission genehmigt, sechs Fälle wurden untersagt, sieben Fälle wurden zurückgenommen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die bisherigen Anträge auf Ministererlaubnis inklusive den Empfehlungen der Monopolkommission und den Entscheidungen.

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