BVE Kein Bedarf für Pfanderhöhung

Der von Politikern vorgeschlagenen Erhöhung des gesetzlichen Pfands für Getränkeeinweg auf 50 Cent pro Gebinde erteilt die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) eine Absage. Die Pfanderhöhung soll der Vermüllung von Parks und öffentlichen Flächen entgegenwirken.

Donnerstag, 11. Juli 2013 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

BVE-Geschäftsführer Peter Feller: „Das bestehende gesetzliche Pfand für Getränkeeinweg in Höhe von 25 Cent hat sich bewährt. Dies wird durch eine Rücklaufquote in Höhe von rund 98 Prozent belegt. Für eine Erhöhung dieses Pfands besteht deshalb kein Bedarf."

Das Pflichtpfand für Getränkeeinwegverpackungen wurde ab 2003 für bestimmte Getränke, z. B. Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke, eingeführt. Die BVE und der Handelsverband Deutschland haben daraufhin ein Pfand-/Rücknahmesystem, die Deutsche Pfandsystem GmbH, gegründet, über das die Pfanderhebung- und Erstattung organisiert wird.

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