Zucker-Kartell Gericht vertagt sich im Schadenersatz-Prozess

 Im millionenschweren Schadenersatzprozess gegen drei Zuckerhersteller soll zunächst für Klarheit in der Frage der Zuständigkeit des Landgerichts Hannover gesorgt werden. Zum Verhandlungsauftakt am Dienstag sagte der Vorsitzende Richter, er gehe davon aus, dass im Falle des Zuckerherstellers Südzucker keine Zuständigkeit bestehe.

Dienstag, 04. April 2017 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Carsten Hoppen

Der Kläger, der Berliner Süßwarenproduzent Storck, beantragte die Klärung am Oberlandesgericht in Celle. Den Beklagten wurde eine Frist von zwei Wochen für Stellungnahmen eingeräumt. Der Prozess wurde vertagt, ein neuer Termin soll von Amts wegen festgelegt werden. Sowohl Südzucker als auch Pfeifer & Langen (Diamantzucker) hatten eine sogenannte Zuständigkeitsrüge ausgesprochen.

In diesem und einem weiteren Prozess geht es um Schadenersatzklagen wegen eines Zuckerkartells. Storck geht davon aus, überhöhte Preise für Zuckerlieferungen bezahlt zu haben. Die Schadenersatzforderungen belaufen sich auf 85 Mio. Euro. Zudem klagt der Konserven- und Feinkosthersteller Jütro GmbH, der den Schaden auf 650.000 Euro beziffert. Hintergrund ist ein Kartell von Südzucker, Nordzucker sowie Pfeifer & Langen, für das das Bundeskartellamt 2014 Bußgelder von insgesamt 280 Mio. Euro verhängt hatte. Die Hersteller bestreiten, dass ihren Kunden ein Schaden entstanden ist.

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