Das Hinweispapier soll die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vertikalleitlinien um im stationären LEH gebräuchliche Praktiken ergänzen. Es richtet sich vor allem auch an kleine und mittlere Unternehmen, die keine fortlaufende kartellrechtliche Beratung in Anspruch nehmen können. Diese sollen laut Bundeskartellamts-Chef Andreas Mundt so dazu befähigt werden, „selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft“. Bis 10. März können Unternehmen beim Kartellamt Stellung zu dem ersten Entwurf nehmen.
In einem umfassenden Verfahren, dem sogenannten Vertikalfall, der 2016 abgeschlossen wurde, hatte das Bundeskartellamt wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Mio. Euro gegen 27 Unternehmen verhängt.