Bundeskartellamt Will mit Leitfaden Klarheit für LEH schaffen

Das Bundeskartellamt will Unternehmen aufklären und unterstützen, die durch das Verfahren zu Preisabsprachen im LEH verunsichert sind. Derzeit wird ein Leitfaden erarbeitet, der Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots im LEH anhand von Beispielen erläutern soll. Zum ersten Entwurf können Unternehmen bis März Position beziehen.

Donnerstag, 26. Januar 2017 - Hersteller
LEBENSMITTEL PRAXIS

Das Hinweispapier soll die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vertikalleitlinien um im stationären LEH gebräuchliche Praktiken ergänzen. Es richtet sich vor allem auch an kleine und mittlere Unternehmen, die keine fortlaufende kartellrechtliche Beratung in Anspruch nehmen können. Diese sollen laut Bundeskartellamts-Chef Andreas Mundt so dazu befähigt werden, „selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft“. Bis 10. März können Unternehmen beim Kartellamt Stellung zu dem ersten Entwurf nehmen.

In einem umfassenden Verfahren, dem sogenannten Vertikalfall, der 2016 abgeschlossen wurde, hatte das Bundeskartellamt wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Mio. Euro gegen 27 Unternehmen verhängt.

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