Das Gericht beruft sich auf europäisches Recht (EU-VO 1308/2013). Demnach sei der Internetauftritt der Firma wettbewerbswidrig. Zwar werde in der Produktbeschreibung klargestellt, dass es sich nicht um Erzeugnisse tierischen Ursprungs handele. Doch dies reiche nicht aus.
Tofutown ist nach eigenen Angaben bereit, mit seinem Einspruch bis zum Europäischen Gerichtshof zu ziehen.