Kartellamt Hohe Bußgelder für Wursthersteller

Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Geldbußen in einer Gesamthöhe von rd. 338 Mio. Euro gegen 21 Wursthersteller und zahlreiche Führungskräfte aus der Fleisch- und Wurstwarenbranche verhängt.

Dienstag, 15. Juli 2014 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

Namhafte Wursthersteller trafen sich seit Jahrzehnten regelmäßig im sogenannten „Atlantic-Kreis“, benannt nach seinem ersten Treffpunkt, dem Hamburger Hotel Atlantic, um über Marktentwicklungen und Preise zu diskutieren. Neben diesem „Atlantic-Kreis“ kam es laut Kartellamt zwischen verschiedenen Wurstherstellern, insbesondere seit dem Jahr 2003, zu konkreten Absprachen, gemeinsam Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen.

Aufgrund der Heterogenität der Produkte (verschiedene Wurstsorten, unterschiedliche Packungsgrößen, etc.) war es nicht möglich, konkrete Einzelpreise festzulegen, sodass man sich über Preisspannen für Produktgruppen (Roh-, Brüh-, Kochwurst und Schinken) abstimmte. Im Ergebnis konnten höhere Preisforderungen gegenüber dem Einzelhandel auf der Basis der Kartellvereinbarung durchgesetzt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Preisabsprachen wurden über viele Jahre praktiziert. Das Gesamtbußgeld erscheint auf den ersten Blick hoch, relativiert sich aber vor dem Hintergrund der großen Zahl der beteiligten Unternehmen, der Kartelldauer und den Milliardenumsätzen die in dem Markt erzielt werden. Gerade bei der Bußgeldbemessung sind wir in der teilweise mittelständisch geprägten Branche mit Augenmaß vorgegangen. Zu Gunsten der Unternehmen haben wir das besondere Umfeld – zwischen dem Lebensmitteleinzelhandel auf der einen Seite und einer ebenso stark konzentrierten Fleischbranche auf der anderen Seite – berücksichtigt. Außerdem haben wir, soweit es durch einschlägige Unterlagen belegt wurde, der wirtschaftlichen Situation und Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Unternehmens Rechnung getragen.“

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