Die Richter gaben mit ihrem Urteil einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt (Az.: 6 U 40/11). Die Verbraucherschützer hatten angeführt, dass bei der Nährwertdeklaration für die Prozentangaben des täglichen Bedarfs unterschiedliche Grundmengen herangezogen wurden. So wurden die Tagesanteile für Fett oder Kohlenhydrate auf die Portion von 15 g bezogen, während die in einer anderen Farbe gedruckten Vitamin- und Mineralstoffanteile aus 100 g errechnet wurden.
Dies sei eine relevante Irreführung, heißt es im Urteil. Ferrero Deutschland kündigte an, die Revision per Beschwerde beim Bundesgerichtshof erzwingen zu wollen. Man sei weiterhin davon überzeugt, dass die Etikettgestaltung transparent und verständlich sei sowie den gesetzlichen Vorgaben eindeutig entspreche. Die Etiketten werde man dennoch freiwillig ab Ende des Jahres ändern und darauf auch die Nährwertangaben pro Portion nennen.
Ferrero Deutschland Verwirrende Etiketten
Irreführende Angaben zu Vitaminen und Nährwert hat das Oberlandesgericht Frankfurt bei der Schokocreme Nutella moniert und dem Hersteller Ferrero verboten, die Etiketten in der bisherigen Form weiterzuverwenden. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung in zweiter Instanz enthält ein Zwangsgeld von 250.000 Euro pro Einzelfall.
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