Novelle des Arzneimittelgesetzes Systematische Antibiotika-Minimierung startet

Mit dem 1. April tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Etabliert wird damit ein neues System zur flächendeckenden Minimierung des Antibiotika-Einsatzes in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten.

Samstag, 05. April 2014 - Industrie-Archiv
Lebensmittelpraxis

Tierhalter sind nun verpflichtet, alle sechs Monate der zuständigen Behörde zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. „Resistenzen gegen Antibiotika haben in den letzten Jahren zugenommen. Dieser Entwicklung müssen wir begegnen", sagt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zur Novelle.

Aus den Angaben, die die betroffenen Betriebe erstmals ab dem 1. Juli 2014 der zuständigen Veterinärbehörde gegenüber machen müssen, ermittelt die Behörde die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit. Liegt ein Betrieb in der oberen Hälfte aller Betriebe, müssen Tierhalter und Tierarzt gemeinsam die Ursachen ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die zur Reduktion der Antibiotika-Verwendung führen. Liegt ein Betrieb im oberen Viertel, muss der Tierhalter nach Beratung mit seinem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotika-Einsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Behörde übermitteln.

Der Tierhalter kann von der zuständigen Behörde auch zu weiteren Maßnahmen verpflichtet werden, darunter Impfungen, die Änderung des Minimierungsplans, Änderungen in der Haltung, Fütterung der Tiere, Besatzdichte oder Hygiene. Als letztes Mittel kann die Behörde das Ruhen der Tierhaltung anordnen. Wenn die Meldungen nicht erfolgen oder Anordnungen nicht befolgt werden, können Bußgelder verhängt werden.

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