HDE Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Ein juristisches Gutachten, das der Handelsverband HDE in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Ergebnis, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.

Dienstag, 29. Januar 2013 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" zitiert den Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, der das Gutachten erstellt hat. Die neue Gebühr verstoße gegen die Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Da es sich dem Wesen nach um eine Steuer und nicht um einen „Beitrag" handele, fehle es den Bundesländern, die den Beitragsstaatsvertrag verabschiedet haben, an der Gesetzgebungskompetenz.

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer der HDE, sagte zur FAZ: „Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss." Es bestehe „dringender Handlungsbedarf". Der Verband fordert ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung. Durch die neue Gebühr habe es der Einzelhandel nämlich mit zum Teil exorbitanten Steigerungen um das Zwei- bis Zehnfache zu tun.

ARD, ZDF und Deutschlandradio weisen die Kritik am neuen Rundfunkbeitrag zurück. Der Bayerische Rundfunk erklärte jüngst, dass die Wirtschaft voraussichtlich durch den Rundfunkbeitrag insgesamt weniger belastet werde als durch die die bisherige Rundfunkgebühr.