Rewe / Coop Geringe Auflagen

Rewe kommt bei der Übernahme von rund 200 Sky-Supermärkten von Coop in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg voran. Wettbewerbsrechtliche Bedenken könnten wohl ausgeräumt werden, signalisiert das Bundeskartellamt. Ein Rewe-Sprecher unterstrich, das Unternehmen halte eine Lösung „für kurzfristig realisierbar“.

Dienstag, 26. Juli 2016 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS
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Die Rewe Markt GmbH beabsichtigt, mindestens 55 Prozent der Anteile an den neuen Gesellschaften Supermärkte Nord Vertriebs GmbH & Co. KG und Supermärkte Nord Vertriebs GmbH zu erwerben. In diese wird die Kieler Coop eG ihr komplettes Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäft einschließlich Großhandelsgeschäft mit den selbständigen Einzelhändlern und ihr Baumarktgeschäft sowie weitere Geschäftstätigkeiten und Vermögensgegenstände ausgliedern.

Nach einem Entscheidungsentwurf geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die Übernahme von Coop-Standorten durch Rewe ohne Gegenmaßnahmen in acht regionalen Märkten und zwei Hamburger Stadtbezirken zu einer Behinderung des Wettbewerbs führen würde. Jedoch betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt, Rewe und Coop hätten zur Beseitigung der Wettbewerbsprobleme bereits Angebote zum Verkauf von Standorten an andere Unternehmen angekündigt, „die die wettbewerbsrechtlichen Probleme voraussichtlich beseitigen können“.

Bei der Einkaufsmacht sehen die Wettbewerbshüter durch den Zusammenschluss ohnehin keine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs. Rewe und Coop seien bereits seit nahezu zehn Jahren in einer Einkaufskooperation verbunden, über die Coop bis zu 70 Prozent seiner Waren beschaffe. Als unabhängiger Wettbewerber spiele Coop deshalb in diesem Bereich schon lange keine bedeutende Rolle mehr. Coop sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, „dass es zu einer Genehmigung mit geringen Auflagen kommen wird“. Die Umsatzeinbußen durch Geschäftsabgabe würden sich im einstelligen Prozentbereich bewegen, hieß es.