Ministererlaubnisverfahren Neue Frist und Verschärfung

Die 13 beigeladenen Parteien im Ministererlaubnisverfahren haben Post aus dem Bundeswirtschaftsministerium erhalten. Es handele sich um neue Bedingungen zur Erlaubnis, dieses Mal nicht nur mit aufschiebendem Charakter, sondern neuerdings auch mit fünf auflösenden Bedingungen, so ein Angeschriebener gegenüber LP Compact.

Dienstag, 23. Februar 2016 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Die neue Frist zu einer Stellungnahme im Rahmen des rechtlichen Gehörs endet am kommenden Montag, 29. Februar. Neu ist auch, dass die Auflagen für den Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze für mindestens fünf Jahre verschärft wurden. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung innerhalb der Frist gelte die "Ministererlaubnis als nicht erteilt". Die Fusion würde im schlimmsten Fall rückabgewickelt.