Edeka Schlappe für das Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat im Kampf um eine Beschneidung der Marktmacht großer deutschen Einzelhandelsketten eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob eine Grundsatzentscheidung der Wettbewerbshüter auf, in der die von Edeka nach Übernahme der Discountkette Plus im Jahr 2009 von den Lieferanten geforderten "Hochzeitsrabatte" als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gewertet worden waren.

Donnerstag, 19. November 2015 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen betonte, die vom Kartellamt angenommene Ausnutzung einer besonderen Marktmacht durch Edeka habe sich bei den Zeugenbefragungen nicht bestätigt. Zwar seien nach der Übernahme der Plus-Märkte bessere Konditionen für den größten deutschen Lebensmittelhändler vereinbart worden, doch seien sie das Ergebnis von Verhandlungen zwischen annähernd gleichstarken Parteien gewesen.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt zeigte sich in einer ersten Reaktion besorgt, dass die Entscheidung den Schutz von Lieferanten gegenüber marktmächtigen Händlern spürbar einengen könne. Nach einer Analyse der Urteilsgründe, werde die Behörde entscheiden, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde. Auch der Markenverband zeigte sich enttäusch und ist bestrebt, „dass dieses unbefriedigende Ergebnis vom Bundesgerichtshof korrigiert wird“.