Dies ist ein Teilbeschluss und bezieht sich auf Molkereiprodukte. In einem zweiten Bußgeldverfahren geht es um 16 weitere Warengruppen. Bei der Begründung des noch nicht rechtkräftigen Urteils führte das Gericht an, dass es sich nicht um Einzelfälle gehandelt habe, sondern um systematische Verkaufspreisabsprachen zwischen Händler und Mopro-Herstellern. Nach Auffassung der Wettbewerbsbehörde wurde in diesem Fall ein unzulässiger sozialer und wirtschaftlicher Druck aufgebaut. Nur über Einstandspreise dürfte demnach gesprochen werden. Spar bewertet die Gespräche mit Lieferanten über Verkaufspreise als üblich und nicht illegal.
Konkurrent Rewe (Billla, Merkur etc.) war im Mai vergangenen Jahres ebenfalls wegen Preisabsprachen nach einem Settlement mit der Behörde zu einem Bußgeld von 20,8 Mio. Euro verdonnert worden.