Ladenschluss Sachsens Regelungen gekippt

Zu unbestimmt: So lautet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen zum Ladenöffnungsgesetz in Sachsen. Das Gesetz sei verfassungswidrig. Untersagt wurden die verkaufsoffenen Sonntage in Dresden am 7. November sowie 5. und 12 Dezember.

Dienstag, 02. November 2010 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) monierte eine Passage, die Gemeinden erlaubt, bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage festzulegen. Diese sei zu unbestimmt, befand das Gericht laut einer dpa-Mitteilung. Das Gericht kippte daher eine Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen in der Landeshauptstadt Dresden. „Die Stadt Dresden konnte keine rechtsgültige Verordnung treffen, weil die Grundlage fehlerhaft ist", sagte ein OVG-Sprecher. Das Gesetz gestattet bisher eine Ladenöffnung an jährlich vier Sonn- oder Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr. Die CDU/FDP- Koalition will den Kommunen bei regionalen Anlässen wie traditionellen Stadtfesten oder Märkten einen fünften verkaufsoffenen Sonntag erlauben. Die entsprechende Novelle soll am morgigen Mittwoch vom Landtag verabschiedet werden. Auf Grundlage der bisherigen Regelung hatte der Dresdner Stadtrat im Sommer vier verkaufsoffene Sonntage festgelegt. Dagegen klagten zwei Verkäuferinnen sowie die Gewerkschaft Verdi. Den ersten verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr am 10. Oktober konnten sie nicht mehr verhindern, dafür untersagte das Gericht aber die vorgesehene Öffnung am kommenden Sonntag (7.11.) und an zwei Adventssonntagen (5. und 12.12.). Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.