Bayerisches Landwirtschaftsministerium Kürzere Zahlungsziele im LEH

Die von der Bundesregierung geplanten Höchstgrenzen bei Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr müssen nach Ansicht von Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner für den Handel mit Lebensmitteln weiter verringert werden. Vor allem bei Milchprodukten sei es gängige Praxis, die Molkereien erst dann zu bezahlen, wenn die Ware längst verkauft und verzehrt ist, sagte Brunner in München.

Donnerstag, 15. November 2012 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Dem müsse das neue Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug mit einer Sonderregelung für den Lebensmittelhandel einen Riegel vorschieben. Der Minister hat deshalb die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeld gebeten, sich bei den anstehenden Verhandlungen im Bundestag für eine entsprechende Verkürzung der Zahlungsziele von 60 auf 30 Tage stark zu machen. Die Teilnehmer des Runden Tisches „Zukunft der Milchproduktion in Bayern" unterstützen die Initiative.

Für den Minister führen die bislang geplanten Zahlungsfristen gerade im Lebensmittelhandel zu „ungerechtfertigten Gläubigerkrediten", die von den schwächeren Vertragspartnern finanziert werden müssen. Dies habe vor allem im Milchsektor starke Belastungen für die Verarbeiter zur Folge. Die Molkereien seien gezwungen, erhebliche finanzielle Vorleistungen zu erbringen. Diese Einschätzung hat auch das Bundeskartellamt bestätigt, das derzeit im Rahmen einer Sektoruntersuchung die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber den Molkereien und Unternehmen der Ernährungswirtschaft prüft.

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