Aldi Süd Vorwurf unzulässiger Videoaufnahmen

Aldi Süd soll Kundinnen und Mitarbeiter heimlich gefilmt haben und auch EC-Terminals mit Kameras überwachen. Das geht aus einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel hervor.

Montag, 30. April 2012 - Handel-Archiv
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Danach seien in hessischen Aldi-Filialen von Kundinnen in kurzen Röcken oder mit ausgeschnittenen Tops heimlich Filmaufnahmen gemacht worden. CDs davon sollen Filialleiter untereinander ausgetauscht haben. Aldi Süd kündigte entsprechende „disziplinarische sowie gegebenenfalls strafrechtliche Maßnahmen", sollte das den Tatsachen entsprechen. Das Unternehmen teilte jedoch auch mit, dass die geschilderten Aufnahmen sowie die Existenz entsprechender Datenträger nicht bekannt seien.

Dem Spiegel liegen zudem nach eigener Aussage Bilder von EC-Terminals vor, an denen Kunden mit Karte zahlen. Sie ließen sich so weit heranzoomen, dass jede eingetippte Zahl erkennbar werde. Aldi Süd wies das zurück. „In unserem gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI) sowie unserem unabhängigen, externen Datenschutzbeauftragten entwickelten Videoüberwachungskonzept für Filialen ist eindeutig festgelegt, dass Bereiche, in denen PIN-Eingaben stattfinden, keinesfalls einsehbar sind."

Dem „Spiegel"-Bericht zufolge sollen außerdem Detektive in „Verdachtsfällen" beauftragt worden sein, zusätzliche mobile Minikameraanlagen zu installieren. Aldi Süd teilte dazu mit, mobile Kameras dürften nicht durch Detektive eingesetzt werden. Das Unternehmen installiere sie „in Ausnahmefällen", und dann würden Mitarbeiter und Kunden durch Schilder darüber informiert.

Weiterer Vorwurf des Spiegel: In Zentrallagern überwache Aldi Süd auch eigene Mitarbeiter sowie die von Speditionen. Aldi Süd bestätigte, es könne „in wenigen Ausnahmefällen" vorkommen, dass Mitarbeiter aufgrund eines konkreten Verdachts videoüberwacht werden. „Dieses ist jedoch nur nach Einhaltung strikter Vorgaben möglich und Bedarf einer individuellen Prüfung und der ausdrücklichen Freigabe durch unseren Datenschutzbeauftragten". Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, sagte dem Blatt dazu: „Wenn etwa Diebstähle durch offene Maßnahmen verhindert oder aufgeklärt werden können, ist eine heimliche Überwachung jedenfalls unzulässig."

 

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