Der branchenübergreifende Zahlungsverzug liegt in Deutschland weiterhin bei 7,7 Tagen und bleibt damit exakt auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (1. Quartal 2025: 7,7 Tage). „Die Zahlungsmoral der Unternehmen bleibt stabil – das ist in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld zunächst ein robustes Signal“, sagt Patrik Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. „Gleichzeitig ist die Stabilität kein Zeichen echter Entspannung. Viele Betriebe halten ihre Liquidität zusammen, investieren zu wenig und fragen weiterhin selten nach Krediten für Investitionen. Genau diese Investitionen wären aber zwingend notwendig, um den Standort wettbewerbsfähig zu halten.“
Mecklenburg-Vorpommern Schlusslicht in Deutschland
Bei den Bundesländern gibt es bei der Zahlungsmoral dennoch spürbare Unterschiede: In Rheinland-Pfalz (Zahlungsverzug: 6,1 Tage), Sachsen (6,2 Tage) und Bay ern (6,7 Tage) zahlten die Unternehmen branchenübergreifend am schnellsten. Am anderen Ende der Skala stehen Schleswig-Holstein (9,8 Tage), Hamburg (10,0 Tage) und das erneute Schlusslicht Mecklenburg-Vorpommern (10,9 Tage).
Auch bei den Wirtschaftssektoren gibt es teils große Unterschiede. Das Baugewerbe weist mit weitem Abstand erneut den schlechtesten Wert auf; der Zahlungsverzug ist hier im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 13,5 auf 15,0 Tage gestiegen. Deutlich später als der Durchschnitt zahlten zudem die persönlichen Dienstleister (10,2 Tage) sowie der Sektor Verkehr/Logistik (8,4 Tage). Vergleichsweise gute Werte sind im Einzelhandel (6,1 Tage), im Großhandel (5,9 Tage) sowie beim Spitzenreiter Chemie/Kunststoffe mit 4,9 Tagen zu verzeichnen.
Grundlage für die Berechnung des Zahlungsverhaltens ist das Debitorenregister (DRD) von Creditreform, in dem monatlich rund 16,3 Millionen branchenübergreifende Zahlungserfahrungen über deutsche Unternehmen ausgewertet werden. Der Zahlungsverzug eines im DRD gespeicherten Zahlungsbelegs wird in Tagen dargestellt und ermittelt sich aus der Diffe renz zwischen dem vereinbarten Zahlungsziel und dem tatsächlichen Zahlungseingang.