Bezahlsysteme Kritik am Geldwäschegesetz

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Optimierung der Geldwäscheprävention sieht u.a. vor, dass sich der Verbraucher beim Kauf von E-Geld-Produkten (elektronisches Geld) identifizieren muss. Dies hat jetzt das Prepaid-Forum Deutschland (PFD) kritisiert.

Montag, 22. August 2011 - Handel-Archiv
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Die vorgesehene Identifizierungspflicht schränkt nach Ansicht des neu gegründeten Verbands das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und erschwere den Zugang zu diesen Zahlungsmitteln für den deutschen Verbraucher massiv. Zudem mache der Gesetzesentwurf den Vertrieb von Prepaid-Zahlungsmitteln unwirtschaftlich. Zu den E-Geld-Produkten gehören nicht wieder aufladbare Zahlungssysteme wie paysafecard oder Gutscheinkarten, aber auch aufladbare Prepaid-Produkte von MasterCard oder Visa, die überall dort eingesetzt werden können, wo klassische Kreditkarten dieser Anbieter akzeptiert werden.

Laut PFD werden allein mit Hilfe von E-Geld-Produkten in Deutschland Transaktionen im Gesamtwert von etwa 850 Mio. Euro durchgeführt. Elektronisches Geld in Form von Prepaid-Produkten ermögliche jenen Bevölkerungsgruppen, die keine klassische Kreditkarte besitzen, die Teilhabe am E-Commerce und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, für die eine Kreditkarte Voraussetzung ist.

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