Der Fußballbund sah in der Verkaufsaktion unlauteren Wettbewerb. Das sah auch das OLG so. Real muss den Verkauf damit unterlassen und den bisher entstandenen und noch anfallenden Schaden ersetzen. Der Streit ist aber noch nicht zu Ende. Der DFB hatte auch markenrechtlich wegen der Artikel geklagt. Das OLG setzte das Verfahren aber in dieser Hinsicht aus, bis die Behörden über den Markenschutz des DFB-Logos entschieden haben. Real hat bei den Markenämtern Anträge auf Löschung des DFB-Markenschutzes gestellt.