Rücknahme von Elektrogeräten Ab Juni drohen Bußgelder

Händler, die die Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigern, obwohl diese zurückgenommen werden müssen, müssen ab 1. Juni mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Das sieht eine Änderung des Elektroaltgeräte-Gesetzes (ElektroG) vor.

Mittwoch, 10. Mai 2017 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: elektrogesetz.de

Die Rücknahmepflicht bestand bereits seit der Novellierung des ElektroG im Oktober 2015 – eine Verletzung der Vorschriften wurde jedoch bislang nicht geahndet. Eine weitere Neuerung ist, dass die Rücknahmepflicht auf fünf Altgeräte je Geräteart pro Rückgeber beschränkt wird. Darauf weist die Vereinigung Lightcycle hin, die bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten organisiert.

Neben der verpflichtenden Rücknahme von Elektrokleingeräten haben Vertreiber noch weitere Pflichten: Sie müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Stiftung Ear) anmelden und jährlich eine Jahresmitteilung über die verwerteten Elektroaltgeräte abgeben. Jeder Vertreiber muss außerdem die privaten Haushalte über die notwendige getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten, das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und die Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte informieren.