Schlecker Nun muss er doch vor Gericht

Sein Fall ist tief: Der ehemalige Drogeriemarktkönig Anton Schlecker (im Foto 2. v. l.) muss sich wegen vorsätzlichen Bankrotts vor Gericht verantworten. Der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht soll nach dpa-Informationen am 6. März 2017 beginnen.

Donnerstag, 08. Dezember 2016 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Schlecker

Im April hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen den 72-jährigen Schlecker erhoben. Er soll mit seiner Frau und den beiden Kindern sein Vermögen demnach auf illegale Weise vor der Pleite vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt und Millionen beiseite geschafft haben. Zudem soll Schlecker 2009 und 2010 den Zustand des Konzerns im Konzernabschluss falsch dargestellt und vor dem Insolvenzgericht unrichtige Angaben gemacht haben. Der Anwalt Schleckers war laut dpa zunächst nicht zu erreichen.

Es geht laut Staatsanwaltschaft um vorsätzlichen Bankrott in mehreren Fällen, bei seiner Frau Christa und seinen beiden Kindern Meike und Lars um die Beihilfe zum Bankrott. Schleckers Sohn und Tochter müssen sich demnach auch wegen Insolvenzverschleppung und Untreue verantworten. Sie sollen das Logistikunternehmen LDG als faktische Geschäftsführer um mehrere Millionen Euro geschädigt haben. Obwohl sie von den Schulden und Verlusten des Unternehmens gewusst hätten, sollen sie sich Millionen Euro als angebliche Gewinne haben ausschütten lassen. Auf Bankrott steht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe, bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft.

Anton Schlecker führte seinen Konzern als „eingetragener Kaufmann“ (e.K.). So konnte er rund um sein Drogerie-Imperium vieles geheimhalten. Dafür haftete er mit seinem kompletten Privatvermögen für alle Schulden.

Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Etwa 25.000 Menschen verloren ihren Arbeitsplatz. Die Gläubiger forderten rund 1 Mrd. Euro.

 

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