EU-Online-Handel Grenzen sollen fallen

Verbraucher sollen in Zukunft besser vor Benachteiligungen beim Online-Shopping im europäischen Ausland geschützt werden. Darauf haben sich die für Industrie zuständigen Minister in Brüssel geeinigt. Im nächsten Schritt stehen Verhandlungen mit Vertretern des Europaparlaments an.

Dienstag, 29. November 2016 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Bisher kann es vorkommen, dass einem Verbraucher der Zugang zu einer Website im Ausland aufgrund seines Wohnsitzes automatisch verweigert wurde. Wer zum Beispiel Wein direkt beim französischen oder italienischen Weingut bestellen möchte, dem dürfte diese Barriere künftig nicht mehr begegnen. „Wenn Sie ein Geschäft in einem anderen EU-Land betreten, fragt der Besitzer Sie auch nicht nach ihrem Ausweis, um dann den Preis anzupassen oder den Verkauf wegen Ihres Wohnsitzes zu verweigern“, zitiert die dpa den für den digitalen Binnenmarkt zuständigen Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip.

Eine Verpflichtung zur Lieferung in andere EU-Staaten ist jedoch nicht vorgesehen. Auch dürfe der Online-Verkäufer seine Waren zu unterschiedlichen Preisen für verschiedene Personengruppen anbieten. Preisunterschiede in verschiedenen Sprachversionen einer Website wären dann etwa erlaubt.

In Einzelfällen wäre ein Ausschluss von bestimmten Websites aber weiterhin erlaubt, etwa wenn der Verkauf bestimmter Produkte im Land des Bestellers nicht erlaubt ist, beruft sich die dpa auf Aussagen von Diplomaten. Bestimmte Dienstleistungen im Finanz- oder Gesundheitsbereich wären auch ausgenommen.

 

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