Arbeitsentgelt Mindestlohn steigt um 34 Cent

Der gesetzliche Mindestlohn steigt Anfang 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro. Das hat die Mindestlohnkommission in Berlin entschieden. Es ist die erste Erhöhung seit Einführung der untersten Lohnmarke vor zwei Jahren.

Donnerstag, 30. Juni 2016 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Das Gremium von Arbeitgebern und Arbeitnehmern begründete die einstimmige Entscheidung mit der gesetzlichen Vorgabe, die Entwicklung der Tariflöhnen nachzuvollziehen. Die Kommission orientierte sich am Tarifindex, wie ihr Vorsitzender Jan Zilius erläuterte. In diesen amtlich ermittelten Wert gehen 500 Tarifverträge ein. Hinzu zählte die Kommission auch den bereits gültigen Abschluss für den öffentlichen Dienst, dessen Erhöhungen aber noch nicht ausgezahlt werden. So ergibt sich ein Lohnplus von 4 Prozent. Während Gewerkschaften, Sozialverbände und Linken-Politiker die Erhöhung teilweise als unzureichend kritisierten, sprach der Handelsverband Deutschland (HDE) von einem „ökonomischen Experiment mit ungewissem Ausgang“. DIW-Präsident Marcel Fratzscher betonte, die Erhöhung werde die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt nicht ändern.