Kaiser's Tengelmann Reaktion auf Abmahnung

Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen tauschen die Lebensmittelmärkte Kaiser's Tengelmann bundesweit „Mini-Preisetiketten" aus. Die Grundpreise seien bislang fast nur mit der Lupe erkennbar, teilte die Verbraucherzentrale in Düsseldorf mit.

Donnerstag, 13. Januar 2011 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis

Händler sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, die Grundpreise leicht erkennbar, deutlich lesbar und gut wahrnehmbar auszuzeichnen. Kaiser's Tengelmann habe sich einsichtig gezeigt und werde die Etiketten im Laufe der kommenden Monate austauschen, teilten die Verbraucherschützer mit. Bei einer bundesweiten Überprüfung von Grundpreisetiketten hatten die Verbraucherzentralen im vergangenen Jahr festgestellt, dass sechs von zehn Preisschildern im LEH nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei jedem fünften Preisschild fehlte der Grundpreis sogar völlig.

 

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