Schweiz Neue Zoll-Regelung

Ab dem 1. Juli gelten an den Schweizer Grenzen neue Regeln, die auch den grenzüberschreitenden Einkauf in Deutschland beeinflussen könnten. Zollfrei sind demnach Waren zum Privatgebrauch bzw. zum Verschenken bis zu einem Wert von insgesamt 300 Franken.

Dienstag, 24. Juni 2014 - Handel-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Ausnahmen bestehen u.a. für alkoholische Getränke, Tabakwaren sowie Fleisch und Fleischerzeugnisse. Für diese Waren erhebt der Bund aus gesundheitspolitischen Gründen oder zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft Zoll. Die Zahl der Tarifgruppen wurde von 17 auf  5 reduziert. Die Freigrenze für Wein jetzt bei 5 l pro Person und Tag, bei Schnaps ist es 1 l. Beim Fleisch wird nicht mehr unterschieden zwischen verarbeitetem und frischem, gewürztem und ungewürztem Fleisch. Maximal kann 1 kg zollfrei eingeführt werden. Butter und Rahm können bis zu 1 l bzw. 1 kg zollfrei importiert werden. Öle, Fette und Margarine sind bis zu 5 kg oder l zollfrei. Nicht mehr zollpflichtig sind dann Milch, Eier, Schnittblumen, Gemüse, Früchte und Getreideprodukte.

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