Steinemann Mindestlohn eingeführt

Der Fleisch- und Wurstwarenfabrikant Steinemann hat für seine Werkvertragsarbeiter Lohnuntergrenzen und verbesserte Wohnbedingungen festgelegt. Die Normen wurden in Kooperation mit den Verantwortlichen der Gemeinde Steinefeld entwickelt und sollen als Grundlage für eine faire, ethisch korrekte und rechtmäßige Zusammenarbeit des Unternehmens mit allen Geschäftspartnern dienen.

Donnerstag, 08. August 2013 - Industrie-Archiv
Lebensmittel Praxis

„Wir wollen faire und gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle unsere Mitarbeiter sicherstellen. Die Werkvertragsunternehmen werden künftig stärker kontrolliert und an die kurze Leine genommen", erklärt Ulrich Steinemann, Geschäftsführer der Steinemann GmbH & Co. KG.

Die Vereinbarung über gemeinsame Verhaltensnormen umfasst folgende Punkte: Die Werksvertragspartner, mit denen Steinemann zusammenarbeitet, sind vertraglich verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn zu zahlen. Dieser muss unter Berücksichtigung aller übrigen Aufwendungen einem Stundenlohn von 8,50 Euro brutto entsprechen. Die Lohnabrechnungen und Auszahlungsbescheide der Werkvertragsunternehmen werden künftig alle sechs Monate durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Eine Barauszahlung der Gehälter durch die Werkvertragsarbeitgeber an deren Beschäftigten wird von Steinemann nicht toleriert. Die Einrichtung einer neutralen AnlaufsteIle für Werkvertragsbeschäftigte im Landkreis Vechta wird durch Steinemann gefordert und unterstützt. Das Unternehmen setzt sich für einen bundesweiten Mindestlohn ein. Dieser sollte für die gesamte Ernährungsbranche einheitlich gelten. Zum 1. August hat Steinemann 28 ehemalige Werkvertragsarbeiter in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen.

 

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